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Nach beharrlichem Einsatz der Gewerkschaft der Polizei:

Innenmister Seehofer legt vor – Finanzminister Scholz in der Pflicht

Foto: GdP
Berlin.

Unter dem Slogan „Etwas für die tun, die da sind!“ kämpfte der GdP-Bezirk Bundespolizei mit Nachdruck für eine spürbare „Wertschätzung“. Im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundespolizeihauptpersonalrats und stellvertretendem GdP-Bezirksvorsitzenden Sven Hüber sowie seinen Vorstandskollegen Martin Schilf und Rüdiger Maas machte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nun konkrete Zusagen, die zum Teil auch für die Kolleginnen und Kollegen des Zolls wirken. Nun ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gefordert, auch seinen engagierten Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten des Zolls im gleichen Umfang Wertschätzung zu zollen.

Direkte Auswirkungen auch auf den Zoll haben folgende Vorhaben Seehofers:

Gemeinsam mit dem Chef der BImA will sich Seehofer für einen erheblichen Ausbau der Wohnungsfürsorge des Bundes einsetzen, insbesondere in Ballungsräumen.

Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage möchte der Minister noch in den Entwurf für das BesStMG aufnehmen – zusätzlich zur geplanten 40-prozentigen Erhöhung der Zulage. Er ist dabei aber auf die Zustimmung des Parlaments angewiesen und hat daher die GdP-Vertreter um Unterstützung bei der Überzeugung der Abgeordneten gebeten.

Auch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten hat der Minister im Blick. Diesen Punkt wird er unter anderem bei den nächsten Tarifverhandlungen einbringen.

Bei diesen Absichten Seehofers für die Bundespolizei ist Finanzminister Scholz in der Pflicht, sollen die Kolleginnen und Kollegen des Zolls nicht abgehängt werden:

Als Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei möchte der Minister als sogenanntes „Seehofer-Programm“ die 2.000 leistungsstärksten und erfahrensten Polizeihauptmeister der Bundespolizei nach einem Feststellungsgespräch in den gehobenen Dienst überführen – so wie seinerzeit beim § 30 Abs. 12 BGSLV. Weitere 3.000 Polizeiober- und -hauptmeister sollen im verkürzten Aufstiegsverfahren nach der Novellierung des § 16 BPolLV vom mittleren in den gehobenen Dienst überführt werden.

Der Minister hält es für eine Selbstverständlichkeit, dass die im BesStMG-Entwurf vorgesehene Sicherheitszulage für Verwaltungsbeamtinnen und -beamte auch auf die Tarifbeschäftigten der Bundespolizei übertragen wird. Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes ist der 1. Januar 2020. Das Bundesinnenministerium ist bereits mit dem Bundesfinanzministerium zum Abschluss einer übertariflichen Regelung im Gespräch.

Der Minister möchte, unter anderem durch eine Novellierung des BPolG, erhebliche Verbesserungen im Liegenschaftsprogramm der Bundespolizei erreichen – insbesondere an den Bahnhöfen und Flughäfen.

„Die Einbeziehung der Tarifbeschäftigten des Zolls in die geplante ‚Sicherheitszulage‘ ist unumgänglich, sollen den wiederholten Absichtserklärungen zur Förderung unserer Kolleginnen und Kollegen endlich spürbare Taten folgen“, präzisiert die stellvertretende Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe Zoll Lieselotte Ott die Erwartungen an unseren Minister.

Taten erwartet Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll, auch gerade in der Laufbahnentwicklung für die Beamtinnen und Beamten des mittleren Zolldienstes. „Ein breites Aufstiegsprogramm wäre nicht nur Wertschätzung, sondern auch ein Ausgleich für den über Jahre vernachlässigten Aufstieg nach § 27 BLV.“

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