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Jobticket wird mit Arbeitgeberzuschuss noch attraktiver

Zuschuss bis zur Höhe des halben Abo-Preises, max. 480 € möglich

Foto: GdP-Zoll
Bonn/Hilden.

Soweit vor Ort im geeigneten Umfang verfügbar, sind Bus und Bahn die ökologisch sinnvollsten Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit. Jobtickets machen deren Nutzung vielerorts bezahlbar. Mit der Richtlinie für den Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket vom 18.05.2021 wird das Jobticket nun häufig noch preiswerter. Bis zu 480 Euro Arbeitgeberzuschuss sind möglich.

Informationen zur Gewährung des Arbeitgeberzuschusses stellt das bei DII.C.3 eingerichtete Zentrale Jobticketmanagement Zoll im MAPZ zur Verfügung.

Zuschussberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten und Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter, Tarifbeschäftigte sowie Auszubildende im aktiven Dienst bzw. Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitgeberzuschuss wird als Festbetrag je Verkehrsverbund ermittelt. Er ergibt sich aus der Hälfte der durchschnittlichen Jahres-Jobticket-Kosten bei monatlicher Zahlweise, einschließlich des vom Verkehrsverbund ggf. gewährten Rabattes, jedoch maximal 480 € im Jahr. Die Auszahlung erfolgt in Monatsbeträgen.

Derzeit bestehen Rahmenvereinbarungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), Münchner Verkehrsverbund (MVV), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS), Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV), Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) und ab 01.10.2021 Verkehrsverbund Oberelbe (VVO). Geplant ist eine Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Main (RMV).

Bestellscheine für Jobtickets und das Formular zur Beantragung des Arbeitgeberzuschusses stehen im MAPZ zur Verfügung.

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