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Kolleginnen und Kollegen mit Kontakt zu Bürger*innen vorrangig impfen

GdP fordert Impfstrategie für den Zoll

Hilden.

In einem Schreiben an Präsidentin Colette Hercher drückt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll, berechtigte Sorgen der Kolleginnen und Kollegen aus. Gleichzeitig fordert er eine Impfstrategie für den Zoll, die den Focus auf Ansteckungsgefahren im Dienstbetrieb legt.

Mehr schlecht als recht sind die Impfkampagnen der Bundesländer gestartet. Angehörige der Gruppe mit höchster Priorität, u.a. Seniorinnen und Senioren über 80 kämpfen mit den Tücken der Anmeldesysteme. Auch im Kreis der Kolleginnen und Kollegen stellt sich zunehmend die Frage, wer, wann, wie und von wem geimpft werden soll. Buckenhofer hat die Sorgen der Belegschaft nun an Präsidentin Hercher herangetragen.

Der Zoll ist neben der Polizei und anderen besonderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in § 4 Nr. 3 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) ausdrücklich genannt. Angesichts der Behördengröße und der verschiedenen Aufgaben bedarf es einer Priorisierung innerhalb der Zollverwaltung, da nicht alle Beschäftigten der Zollverwaltung gleichzeitig geimpft werden können und ggf. auch nicht alle Bediensteten von dieser Vorschrift erfasst sind.

Unzweifelhaft gehören die Kräfte des Kontrolldienstes in den Sachgebieten C, des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Kräfte im Abfertigungsdienst (Grenz- und Binnenzollämter) in die höchste Priorität innerhalb der Zollverwaltung. Mit hoher Priorität innerhalb der Zollverwaltung sollten alle weiteren Kräfte geimpft werden, die regelmäßig und planbar Kontakt zu behördenfremden Dritten haben. Hierzu gehören der Vollstreckungsdienst, die Steueraufsicht und die Betriebsprüfung. Anschließend sind die übrigen Beschäftigten des Zolls zu impfen, die im Wesentlichen keine regelmäßigen Außenkontakte haben.

Auch wenn der Zoll nicht wie Bundeswehr und Bundespolizei über eigene medizinische Versorgungskapazitäten verfügt erscheint es nicht sinnvoll, die Beschäftigten zur Terminvergabe an die Landesbehörden zu verweisen. In einigen Arbeitsbereichen dürften bereits Sicherheitsfragen der Offenbarung des Berufes gegenüber den beteiligten Einrichtungen entgegenstehen. Der Zoll braucht deshalb eine eigene Impfstrategie.

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