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Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt vs. Pandemiebekämpfung

Foto: GdP-Zoll
Hilden.

Die Pandemiebekämpfung bestimmt derzeit nahezu alle Lebensbereiche. Das Bundesverfassungsgericht wird bemüht, Kontaktbeschränkungen, Homeoffice, Ausgangssperren, Betriebsschließungen und vieles mehr bestimmen den Alltag der Menschen und auch der Unternehmen und Behörden. Was ist zwingend erforderlich? Und auf was kann verzichtet werden?

Das sind die Fragen eines Spannungsverhältnisses, die überall eifrig erörtert werden. Wirtschaftliche Überlegungen, Überlegungen zur Aufrechterhaltung des Rechtstaates und auch private Motive spielen dabei immer eine Rolle. Wichtig ist dabei aber ein großes Augenmaß, dass gepaart ist mit Herz und Vernunft.

Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Zoll bestimmen seit jeher die Erreichung von Planerfüllungen und Quoten eine entscheidende Rolle. Angeheizt und danach immer wieder neu befeuert wird diese kriminalpolitisch und kriminalistisch sinnbefreite Strategie möglichst großer Kontrollzahlen durch stetige Nachfragen aus dem Deutschen Bundestag und aus einigen Einzelgewerkschaften im DGB, ob auch genügend häufig kontrolliert wurde. Das Wissen darum, dass es im Zweifel vor allem und viel mehr auf intelligente, risikoorientierte, lagebedingte, anlassbezogene und zielgerichtete Kontrollen ankommt und nicht auf die bloße Generierung von beliebig festgelegten gigantischen Kontroll- und Prüfungszahlen, setzt eben ein gewisses Maß an polizeifachlicher Kenntnis voraus, die bei den Nachfragenden aus Politik und DGB sowie bei den Entscheidenden im Bundesministerium der Finanzen (BMF) oft zu fehlen scheinen.

Unbestritten muss der Zoll auch in der Pandemiebewältigung konsequent die polizeilichen Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung ungehindert durchführen. Das gebietet schon der Rechtsstaat. Auch dürfen sich mögliche Schurken nicht allzu sicher fühlen, wegen der Pandemie verschont und nicht kontrolliert zu werden. Ob es aber in der Pandemie wirklich geboten ist, lediglich zum Zwecke der Planerfüllung, mit aller Macht Kontrollen durchzuführen, darf bezweifelt werden. Vor allem, wenn es nur dazu dient, dass man sich an vorgesetzter Stelle der Erklärung entziehen möchte, warum in der Pandemie weniger kontrolliert wurde.

Wenn nun mitten in der Schlussphase der Pandemiebewältigung, in der alles daran gesetzt wird, die Ansteckungsgefahren und Infektionsrisken deutlich zu senken, in einer Dienststelle vor Ort sogar die Kräfte darauf hingewiesen werden, dass das BMF und die Generalzolldirektion erwarten, die Zahlen des ersten Halbjahres des letzten Jahres auf jeden Fall wieder zu erreichen, hält die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das für verantwortungslos, nicht zielführend und im Zweifel hat es sogar ein wenig das Geschmäckle, als wolle man im BMF auch sicherstellen, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz in seiner Eigenschaft als Kanzlerkandidat der SPD statistisch gut dasteht. Das stößt den Kolleginnen und Kollegen sicher bitter auf.

Kontrollen immer – aber nicht der Statistik wegen – sondern zur Prävention und Kriminalitätsbekämpfung!

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