Koalitionsverhandlungen in Bremen
Künftige Landesregierung will Zollbeamtinnen und -beamten Eilzuständigkeit einräumen
„Es geht um die Abwehr konkreter Gefahren“, unterstreicht Matthias Seidensticker, Vorsitzender der für den Zoll in Bremen zuständigen GdP-Kreisgruppe Mitte. Es bleibe selbstverständlich dabei, dass jeder seine ihm originär zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt und nur im Ausnahmefall auf solche Eilzuständigkeiten zurückgreift. Gleichwohl begrüßt Seidensticker die Wahrnehmung des Zolls als unverzichtbaren Partner in der Sicherheitsarchitektur. Im Verhalten des unter SPD-Führung stehenden Bundesministeriums der Finanzen (BMF), insbesondere in dessen Ablehnung einer bundesweiten Lösung zur Eilzuständigkeit, erfahre man diese Anerkennung nicht so deutlich.
Als einzige Gewerkschaft setzt sich die GdP für eine echte bundesweite Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete ein. Durch Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG), dass gelegentlich mit dem Bundespolizeigesetz (BPolG) verwechselt wird, kann die Eilzuständigkeit bundesweit geregelt werden. Darauf hatten in der Vergangenheit bereits mehrere Bundesländer verwiesen und eine Anpassung ihrer Landesgesetze abgelehnt. Nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei kann durch Aufnahme der in § 9 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) genannten Vollzugsbeamtinnen und -beamten des Zolls in den § 1 des BPolBG und der folgerichtigen Anpassung der Rechtsverordnung der Bund mit Zustimmung des Bundesrats bundesweit die dringend notwendige Eilzuständigkeit für Zollbeamte regeln.