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Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice in der Zollverwaltung konsequent nutzen

Gemeinsame Anstrengung aller Verantwortlichen erforderlich

Hilden.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesfinanzminister Olaf Scholz, in dessen Zuständigkeitsbereich der Zoll fällt, haben die Arbeitgeber mit Nachdruck aufgefordert, zur Pandemiebewältigung Beschäftigte ins Homeoffice zu schicken. Diese Botschaft muss auch das Handeln aller Vorgesetzten in den Behörden des Bundes prägen.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt es weiterhin, konsequent die Ansteckungsgefahren zu reduzieren. Dazu ist es nach Aussagen des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundesfinanzministers und zahlreichen weiteren verantwortlichen Politikern erforderlich, auch zur Berufsausübung die eigene Wohnung möglichst nicht zu verlassen. Im Blick haben sie dabei auch die Kontaktvermeidung auf dem Arbeitsweg.

Bereits mit Verfügung vom 20.03.2020 hatte die Präsidentin der Generalzolldirektion (GZD) die Dienststellen und Direktionen des Zolls angewiesen zu "prüfen, ob eine Aufgabe eine Präsenz in der Dienststelle (präsenznotwendige Bereiche) zwingend erfordert oder auch mobil ausgeübt werden kann". In der Hygiene-Betriebsanweisung Zoll vom 15.05.2020 wurde der Grundsatz festgelegt, "bei vorhandener IT-Ausstattung weiterhin vorrangig von der Möglichkeit der Dienstverrichtung von zu Hause Gebrauch zu machen". Die Corona-Kontaktgruppe der GZD bat mit Verfügung vom 16.12.2020 nochmals "verstärkt die Möglichkeiten der Arbeit im Homeoffice zu nutzen und zu unterstützen".

Nach den dringenden politischen Appellen der Bundesregierung und vor dem Hintergrund der vorbildlichen Verfügungslage seitens der GZD-Leitung sind nun alle Verantwortlichen im Zoll gefordert, diesen Auftrag konsequent umzusetzen. Jeder und jedem Vorgesetzten muss bewusst sein, dass die Arbeit im Home-Office der Grundsatz ist. Gleichzeitig gilt es, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und konsequent zu nutzen. Bei fehlender Ausstattung ist auch zu erwägen, dass die Politik von den Arbeitgebern ein „großzügiges“ Vorgehen einfordert.

„Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt jede Ausweitung des Homeoffice in der Pandemie“, unterstreicht Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll. „Gemeinsam mit den Personalräten in den Dienststellen dringen wir auf konsequente Umsetzung der Verfügungslage und Nutzung der Möglichkeiten. Aber auch nach der hoffentlich baldigen Überwindung der Pandemie bleibt das Homeoffice in unserem Focus.“

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