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Bundesfinanzminister Christian Lindner äußert sich zu Plänen für ein Bundesfinanzkriminalamt

„Mut zum großen Wurf“ in der Geldwäschebekämpfung als Triebfeder für Reformen der Behördenstrukturen reicht nicht allzu weit

Foto: Bundesministerium der Finanzen / Photothek
Berlin.

Im Garten des Bundesfinanzministeriums äußerte sich Christian Lindner vor der Presse zu am Vortag veröffentlichen Plänen für die Errichtung eines „Bundesfinanzkriminalamts“. Im Kern gehe es, so der Minister, darum, die bisherigen Strukturen zu optimieren. Spürbare Personalzuwächse seien nicht angedacht.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte wiederholt die Weiterentwicklung des Zolls zu einer schlagkräftigen Finanzpolizei gefordert. Vielschichtige und kleinteilige Behördenstrukturen, fehlende Fachkräfte und unzureichende IT-Ausstattung führte die GdP wiederholt als bestehende Schwachstellen des Zolls an. Mit gleichen Worten beschrieb Lindner nun die Behördenlandschaft im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland.

Der Minister kündigte zudem den ebenfalls von der GdP wiederholt geforderten Paradigmenwechsel in der Kriminalitätsbekämpfung an. „Der Spur des Geldes zu den Hintermännern folgen“, gab er als Aufgabe der neuen Oberbehörde vor.

Das ambitionierte Projekt solle einem straffen Zeitplan folgen. Schließlich solle der Zoll die Zuständigkeit für die Sanktionsdurchsetzung i.Z.m. dem Ukraine-Krieg übernehmen. Auch damit folgt die Bundesregierung einer auch von anderen Experten und Wissenschaftlern gestützten Forderung der GdP, die innerhalb des Zolls durchaus auf Widerstände stößt.

„Die derzeit bekannten Eckpunkte lassen in der Tat ‚Mut zum großen Wurf‘ erkennen“, kommentiert Frank Buckenhofer die Pläne. „Das Projekt enthält viele Ansätze unseres Vorschlags zur Weiterentwicklung des Zolls zu einer Finanzpolizei. Offen bleibt derzeit aber, ob tatsächlich das Zollkriminalamt mit den Zollfahndungsämtern als Unterbau in dieser neuen Behörde aufgeht, oder eine neue weitere Parallelstruktur mit noch mehr Behörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzministeriums entsteht“, wirft Buckenhofer einen kritischen Blick auf die wenigen bekannten Fakten. Genau das lässt der Minister zwischenzeitlich in einer Botschaft an die Beschäftigte des Zolls erkennen: „Der Zoll bleibt in seiner bekannten und etablierten Struktur erhalten. Jedoch wird die FIU zu gegebener Zeit als eine tragende Säule in die neue Bundesoberbehörde verlagert. Gleiches gilt für die zentrale Stelle zur Sanktionsdurchsetzung.“

„Der Mut ist zweifelsfrei da, die Macht des bestehenden und sich selbst bewahrenden Behördenapparats des Zolls scheint indes stärker“, kritisiert Buckenhofer den viel zu kurz gewagten Sprung von Lindner. Die Behördenlandschaft zur Bekämpfung der Finanzkriminalität wird damit nicht gebündelt, sondern ausgedehnt. Es droht mehr Bürokratie statt schlagkräftiger finanzpolizeilicher Agilität. Der gleichzeitige Hinweis auf den Verzicht von erkennbaren Personalzuwächsen lässt befürchten, dass der eklatante Personalmangel bei den Fahndungs- und Kontrolleinheiten im Zoll durch einen drohenden Aderlass in diese neue Behörde weiter verschärft wird.

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