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Neues Beamtenrecht für Verbesserungen nutzen

GdP-Zoll fordert neue Dienstpostenbündelungen

Berlin/Hilden.

Im Hinblick auf das zukünftige Eingangsamt A7 im mittleren Zolldienst und den neuen, veränderten und großzügigeren Planstellenobergrenzen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG) hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgefordert, zukünftig die Bündelungen der Dienstpostenbewertungen über maximal drei Ämter in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Zolldienstes im Geschäftsbereich der Zollverwaltung neu zu fassen.

Im mittleren Dienst fordern wir eine Bündelung von A7 bis A9m/A9mZ für alle Dienstposten. Diese Regelung gibt es seit langer Zeit bereits bei der Bundespolizei.

Im gehobenen Dienst fordern wir eine Bündelung der Dienstpostenbewertungen über

  • A9 - A11
  • A10 - A12
  • A12 - A13

und eine spitze Bewertung A13 für die Beamten und Beamtinnen mit Leitungsaufgaben in Sachgebieten/Fachbereichen.

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