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Olaf Scholz will keine Ausdehnung der Bereichszulage im Zoll

Hilden.

In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) weist die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Minister persönlich darauf hin, dass die Verwaltungsvorschrift seines Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Gewährung der Stellenzulage nach Nr. 15 Abs. 1 Nr. 3 b) der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I BBesG) - kurz: VV-BMF-BereichsZul - rechtsfehlerhaft ist.

Die GdP legte in dem mehrseitigen Schreiben an Olaf Scholz ausführlich dar, dass Beamtinnen und Beamte im Verwaltungsdienst der Bundespolizei die oben genannte Zulage erhalten, während ihren Kolleginnen und Kollegen im Zoll diese Zulage durch das BMF verwehrt wird. Die Beamtinnen und Beamten bei der Bundespolizei im Verwaltungsdienst verfügen exakt über die gleichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wie die Beamtinnen und Beamten im Zoll (Verwaltungsbeamtinnen – und beamte) und denen ist bei der Bundespolizei ein exakt vergleichbarer konkret-funktionaler Dienstposten im Verwaltungsdienst übertragen worden und die Beamtinnen und Beamten beider Dienststellen verrichten Dienst in vergleichbaren Dienststellen, die ausschließlich vollzugspolizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Selbst den Tarifbeschäftigten in den Küchen der Bundespolizei wird die Zulage gewährt, während Olaf Scholz sie seinen Beschäftigten durch die o.g. VV weiter verwehrt.

Man hätte nun denken und hoffen können, dass ein Bundesminister, insbesondere dann, wenn er als Kanzlerkandidat für die SPD im Wahlkampf steht, sich dieses Themas ernsthaft und tiefgründig annimmt, zumal eine finanzielle Ungleichbehandlung seiner Beschäftigten im Zoll offensichtlich erkennbar ist. Stattdessen beauftragt er seinen Staatssekretär Werner Gatzer mit einer knappen Antwort an die GdP.

In dieser Antwort wird mit keinem Wort auf die umfangreich vorgetragenen Argumente, die sich auch auf die Gesetzesbegründung stützen, eingegangen. Es wird nicht versucht, die Argumente der GdP durch tiefgründige Betrachtungen zu widerlegen. Die Ungleichbehandlung zwischen exakt gleich Beschäftigten wird stattdessen akzeptiert und als gewollt bezeichnet. Selbst, wenn man im BMF zu dem Ergebnis kommt, dass bei enger Auslegung der Vorschrift eine Gleichbehandlung nicht möglich ist, wird nicht mal der Versuch unternommen, eine Lösung zu suchen. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass es auf eine Gefährdung und Außendienst ankommt, ohne dabei jedoch den wichtigen Unterschied zu erkennen, dass nicht der einzelne Beschäftigte Außendienst verrichtet und gefährdet sein muss, sondern seine Behörde in Bereichen arbeitet, die durch Außendienst und Gefährdungen geprägt sind, was bei Zollfahndungsämtern unstrittig der Fall ist.

Alles in Allem ein sehr enttäuschendes Ergebnis aus dem Hause des SPD-Kandidaten Olaf Scholz, was aber in die jahrzehntelange Kultur der Zollverwaltung passt. Geiz, Neiddebatten und mangelndes Verständnis prägen dort die Zuwendungskultur (z.B. auch bei der Polizeizulage).

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