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#GdPimPersonalrat

Pandemie wirkt sich weiterhin auf die gesamte Zollverwaltung aus

Berlin/Hilden.

Am 08.02.2022 tagte der Hauptpersonalrat (HPR) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen erneut mittels Skype.

Das BMF informiert den HPR darüber, dass das Hauptstudium II 2022 und das Hauptstudium III 2022 des gehobenen Dienstes sowie der Abschlusslehrgang 2022 des mittleren Diensts aufgrund der hohen Infektionszahlen zu Anfang als Distanzlehre durchgeführt werden sollen. Weiter ermächtigt das BMF die zuständige Direktion IX der Generalzolldirektion (GZD) dazu, sofern es die Infektionszahlen zulassen, von der Distanzlehre zur Präsenzlehre bzw. dem Blockmodell eigenständig wechseln zu können. Sofern seitens des BWZ zur Präsenzlehre gewechselt wird, sind die dann geltenden Vorschriften (beispielhaft Mindestabstand von 1,5 m sowie eine Einzelbelegung der Zimmer) einzuhalten. Die frühestmögliche Rückkehr zur Präsenzlehre würde jedoch erst zum 19. April 2022 erfolgen.

Die Lehre des gehobenen Dienstes in den Kalenderwochen 21 und 22 wird, nach derzeitigem Stand, mangels verfügbaren Hotelzimmern im gesamten Raum Münster auf Distanz durchgeführt.

Auch die Durchführung der Module 4 und 5 des Zulassungsjahrgangs 2021 des fachspezifischen Aufstiegs nach § 38 BLV wurde seitens des BMF, entgegen der ursprünglichen Planung, nun als Distanzlehre angesetzt. Auch hier ermächtigte das BMF die zuständige Direktion IX der GZD dazu, beim Modul 5 eigenständig, sofern es die Infektionszahlen zulassen, zur Präsenzlehre übergehen zu können.

Das Referat III A 4 des BMF informierte den HPR über die Freigabe der Einstellungsermächtigungen für das Jahr 2022. Demnach beabsichtigt die Zollverwaltung zum 1. August 2022, analog zum Vorjahr, über 2.600 Nachwuchskräfte einzustellen. Im Einzelnen sind 1.650 Nachwuchskräfte für den mittleren Zolldienst, 950 Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst sowie 32 Studierende im Bereich Verwaltungsfachinformatik geplant.

Aufgrund der andauernden Pandemie und der derzeit hohen Infektionszahlen wird auch in diesem Jahr nach Mitteilung des Referats III A 4 des BMF keine Arbeitsbefreiung zur Brauchtumspflege an den Fastnachtstagen (Karneval) gewährt.

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