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Sanktionen durchsetzen und Geldwäsche bekämpfen

Bestrebungen der Bundesregierung zur Verbesserung der Sanktionsdurchsetzung und Geldwäschebekämpfung unzureichend

Foto: GdP-Zoll
Hilden.

Am 24. August 2022 kündigte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) einen „großen Wurf“ zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung und der Sanktionsdurchsetzung an. Mit der Schaffung eines neuen „Bundesfinanzkriminalamts“ wolle er den Ruf Deutschlands als „Geldwäscheparadies“ abschütteln und zugleich mit dieser Behörde gewährleisten, dass eine dort installierte „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ sicherstellt, dass die Vermögen sanktionierter russischer Oligarchen auch zeitnah aufgeklärt, zugeordnet und auch eingefroren werden.

Statt aber den in der Geldwäschebekämpfung und Sanktionsdurchsetzung erfolgreichen und vorhandenen Zollfahndungsdienst mit seinen acht Zollfahndungsämtern unter dem Dach des Zollkriminalamtes zu stärken und zu einer schlagkräftigen Finanzpolizei auszubauen, soll nun erst einmal neben dem Zollfahndungsdienst jene neue „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ beim Zoll geschaffen und später mit der „Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“, wie die offizielle Bezeichnung der Financial Intelligence Unit (FIU) lautet, und anderen Behördenteilen in ein neu zu gründendes „Bundesfinanzkriminalamt“ eingegliedert werden. Statt Straffung und Bündelung von Zuständigkeiten und eine auf vorhandene Expertise aufgebaute Behördenentwicklung, werden weitere parallele Strukturen in der deutschen Sicherheitsarchitektur geschaffen, die nicht zuletzt auch verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, mahnt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll. „Ein weiteres Kriminalamt neben Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt ist mehr ein Problem und weniger Lösung.“

Zu viele und zersplitterte Zuständigkeiten und Behörden auf Bundes- und auf Landesebene sowie unzureichende rechtliche Werkzeuge kennzeichnen die Behördenlandschaft bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben. Es wundert als nicht, dass Sanktionsdurchsetzung und Geldwäschebekämpfung in Deutschland nicht funktionieren. Diese Tatsache und ein suboptimaler Bericht der Financial-Action-Task-Force (FATF) veranlasste nun die Ampelkoalition zum Handeln in beiden durch die nötigen Finanzermittlungen verknüpften Themenfeldern. Nur ein taugliches Konzept, dass sich vernünftig in bestehende Strukturen einpflegt und diese optimiert, ist dabei bis jetzt noch nicht erkennbar.

Der neue Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Jochen Kopelke erneuerte indes in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Rahmen des Festaktes zum GdP-Bundeskongress die Forderung, sich an der italienischen Finanzpolizei als Vorbild zu orientieren. Auch Finanzminister Lindner zeigte sich im Februar bei einem Besuch in Italien von der Finanzpolizei inspiriert: „Für die Bundesregierung und für mich als Finanzminister ist die Bekämpfung der Finanzkriminalität und die Unterbindung von Geldwäsche eine Priorität. Wir wissen, dass die Guardia di Finanza in den vergangenen Jahren enorme Erfolge bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität erzielt hat.“

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