Einsatz der Gewerkschaft der Polizei wirkt:
Sicherheitszulage auch für Beamtinnen und Beamte des Zolls
Verhandlungen zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
Im aktuellen Gesetzesentwurf heißt es nun:
15. Zulage für Beamte beim Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei und der Zollverwaltung
(1) Beamte erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, wenn sie verwendet werden
1. beim Bundeskriminalamt,
2. bei der Bundespolizei oder
3. bei der Zollverwaltung
a) im Zollkriminalamt oder
b) in einer Ortsbehörde der Zollverwaltung in einem Bereich, in dem typischerweise Außendienst oder gefährdungsrelevante Tätigkeiten wahrgenommen werden.
(2) Die Zulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach den Nummern 9 und 13 gewährt.
(3) Mit der Zulage werden auch die mit der Tätigkeit allgemein verbundenen Aufwendungen abgegolten.
(4) Die Bereiche nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b bestimmt das Bundesministerium der Finanzen durch allgemeine Verwaltungsvorschrift.
Im Klartext heißt dass, dass alle Beamtinnen und Beamte des Zollkriminalamtes (Direktion XIII der Generalzolldirektion) sowie in einer vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu benennenden Bereichen der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter, die nicht unter die Regelungen zur Gewährung der Polizeizulage fallen, eine Sicherheitszulage nach Vorbemerkung 15 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B erhalten sollen. Die Höhe der Sicherheitszulage beträgt nach dem Gesetzesentwurf „für Beamte der Besoldungsgruppen ‒ A 3 bis A 5 70,00 € ‒ A 6 bis A 9 90,00 € ‒ A 10 bis A 13 110,00 € ‒ A 14 und höher 140,00 €“.
„Die Aufnahme unserer Forderungen für die Kolleginnen und Kollegen des Zolls ist ein großer Erfolg“, erklärt Buckenhofer und fügt an: „Jetzt gilt es, am Ball zu bleiben. Bei der Umsetzung für die Beamtinnen und Beamten der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter dürfen sich nicht die Fehler der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Polizeizulage wiederholen.“
Die weiteren Baustellen sind also,
- sachgerechte Gestaltung der Verwaltungsvorschrift für die Gewährung der Sicherheitszulage bei den Hauptzollämtern und Zollfahndungsämtern
- Ausweitung der Sicherheitszulage auf die Direktion VII (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Nachbesserungen bei der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Polizeizulage (VV BMF PolZul)
Schreiben der GdP-Zoll vom 2.5.2019
GdP – wir bleiben dran!