Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung in der Zollverwaltung
Die „unendliche Geschichte“ findet ein Ende – Abnutzungsentschädigung jetzt beantragen!
Neben der von der Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll (GdP) eingeforderten Erweiterung des Personenkreises der zur Abnutzungsentschädigung Bezugsberechtigten Personen um die Kollegen, welche keine Dienstkleidung tragen aber trotzdem Dienstsport verrichten müssen, wurde in der nun veröffentlichten Verwaltungsvorschrift auch berücksichtigt, dass die Abnutzungsentschädigung einmalig rückwirkend zum 01. Mai 2018 ausgezahlt werden kann.
Da die Pauschale nur auf Antrag gewährt wird, ist es erforderlich, einen solchen an die personalführende Stelle zu senden. Eine entsprechende Vorlage findet ihr hier.