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Wenn Realität und „erklärte“ Wirklichkeit nicht zusammenfallen

Konzept zur Neuordnung der Kontrolleinheiten schafft keine Fortschritte

Foto: GdP-Zoll
Hilden.

Manchmal bringen öffentliche Anhörungen im Deutschen Bundestag auch die gegensätzlichen Einschätzungen über den Zustand von Behörden an die Oberfläche.

So auch in der Anhörung des Finanzausschusses zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz II. Dort erklärte die Präsidentin der Generalzolldirektion Frau Colette Hercher zum Zustand im Zoll folgendes:

„Ich glaube, es würde jetzt den zeitlichen Rahmen sprengen, die Ausführungen von Herrn Buckenhofer wahrscheinlich zu 100 Prozent sofort widerlegen zu können. Sei es, was die Reaktionsfähigkeit oder die Strukturen der Zollverwaltung mit Blick auf schnelle Reaktionen angeht. Wir haben an verschiedenen Stellen unserer Verwaltung 24-Stunden, 365 Tage Dienst im Jahr und reagieren in aller Regel in höchster Geschwindigkeit. Auch werden in Lagezentren der Zollverwaltung besondere Lagen abgearbeitet. Die Lagebilder werden am Ende des Tages natürlich zusammengeführt. Dafür haben wir die gemeinsame Struktur und die gemeinsame Aufgabenerledigung und das macht die Zollverwaltung auch besonders stark.“

Ausgangspunkt der Erwiderung der auf der Schulter hochdekorierten obersten Zollbeamtin waren zuvor im Ausschuss gemachte Aussagen von Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Zoll, in denen er auf Nachfrage der Abgeordneten bemängelte, dass der Zoll weder schlanke und effektive Strukturen hat noch rund um die Uhr in der Lage ist, wirklich schnell und ausreichend auf polizeilichen Lagen im Kampf gegen Schmuggel, Geldwäsche, Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktkriminalität zu reagieren.

„Es gibt keine allgemeine Aufbauorganisation, die unter polizeifachlichen Gesichtspunkten intelligent ist, sondern es gibt hier eine sehr behäbige und kaum an den polizeilichen Aufgaben ausgerichtete Behördenstruktur“, erklärte Buckenhofer den Abgeordneten. „Wir sehen die Guardia di Finanza (…) als Vorbild, weil wir wollen, dass die Dinge, die der Bund im Bereich der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung im Zuständigkeitsbereich des Finanzministers hat, sinnvoll gebündelt werden und unter eine andere strategische Ausrichtung kommen. In den Strukturen der Finanzverwaltung Polizeiaufgaben wahrzunehmen, ist schwierig. Um wirksam Kriminalität bekämpfen zu können und um wirksam Maßnahmen der Gefahrenabwehr durchführen zu können, werden andere Steuerungsmechanismen benötigt. Die Melde- und Befehlsweg müssen schneller sein und wesentlich aktiver auf sich verändernde Lagen reagieren können als Prozesse der Administration, die eine gewisse stetige Wiederholung haben.“

Das Konzept zur Neuordnung der Sachgebiete C offenbart eindrucksvoll den miserablen Zustand.

Das aktuell vorgelegte Konzepte mit der Basis uralter Zahlen und kaum nachvollziehbarer Parameter zur Neuausrichtung der Kontrolleinheiten bei den Hauptzollämtern ist ein Beweis dafür, dass der Zoll im Grunde an kaum einer Stelle der Republik wirklich in der Lage ist, 24/7 und an 365 Tagen auf die gefahrenabwehrenden und strafverfolgungsrechtlichen Herausforderungen bei der Bekämpfung der Kriminalität im seinem Zuständigkeitsbereich immer und überall zeitnah zu reagieren. Ganze Landstriche in der Größe von Bundesländern und größer sind regelmäßig weder besetzt oder gar bestreift, noch können sich die Zusammenarbeitsbehörden von Polizei, Bundespolizei oder Ordnungsbehörden sicher darauf verlassen, dass in kurzer Zeit präsente und einsatzfähige Kräfte des Zolls bei dessen Zuständigkeit anrücken. Einzig der Zollfahndungsdienst hält einen 24/7 Bereitschaftsdienst in spärlichster Stärke und in der Regel vom häuslichen Sofa vor.

Die GdP hat ein Konzept, wie der Zoll professionell aufgestellt werden kann.

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