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Wohin steuert die FKS?

Berlin/Hilden.

Im Sommer 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag in Berlin das neue Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Bereits im Rahmen der Beratungen dieses Gesetzes legte Prof. Dr. Gerhard Bosch, Arbeits- und Wirtschaftssoziologe der Universität Duisburg-Essen anlässlich einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Hinblick auf die Fragen der Organisation, Struktur und Ausstattung des Zolls gleich mehrmals berechtigt „den Finger in die Wunde“.

So stellte Bosch zum Zollfahndungsdienst und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu Recht fest: „Einerseits helfen sie sich gegenseitig, andererseits werden mögliche Synergien nicht ausgeschöpft. Gerade in der FKS gibt es Mängel bei der IT-Ausstattung, bei Computern und bei der Telefonüberwachung. Wenn man relativ ähnliche Aufgaben hat, die durch die geplante Gesetzesänderung bei der Telekommunikationsüberwachung auch noch angenähert werden, müsste man überprüfen, welche Synergien durch eine Digitalisierung und eine Zusammenlegung erreicht werden könnten. Man könnte mit gleichem Personal eine höhere Effizienz erzielen.“

Zu dieser kritischen Einschätzung zum gegenwärtigen Zustand der FKS kommen neben der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die von Beginn an die Struktur der FKS sowie deren strategische Ausrichtung und Anbindung an die Hauptzollämter kritisierte auch andere maßgebliche Organisationen. Diese stellten nach intensiver Prüfung der FKS fest, dass sie bisher wenig optimal aufgestellt ist, ihr Kontroll- und Ermittlungspersonal nicht unbedingt nach kriminalgeographischen Aspekten im Land verteilt ist, ihren Auftrag zum Teil an falschen Zielen orientiert, über eine unzureichende IT verfügt und zudem als Kontroll- und Ermittlungsdienst bei den Hauptzollämtern falsch angesiedelt ist.

Nun, ein knappes halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, erlässt das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dass sich die FKS zeitnah organisatorisch neu und mit mehr Arbeitsbereichen aufstellen soll, in denen auch gesonderte Strukturen zur Einsatzunterstützung aufgebaut werden sollen. Die Einheiten zur Einsatzunterstützung soll man allerdings anders benennen, weil zugleich vermieden werden soll, dass im Zoll die viel gefürchteten Doppelstrukturen, die immer tatsächlich mehr aufgebaut werden, schon an den Namen der Organisationsbereiche erkennbar sind.

Dabei läge es doch nahe und geradezu auf der Hand, sagt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP im Zoll, schon aus Gründen der Effizienz und Effektivität bei der gemeinsamen Bekämpfung von Kriminalität durch den Zoll, sämtliche vollzugspolizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungseinheiten zu bündeln und diesen dann im Hinblick auf die Schaffung größtmöglicher Synergien, zentral und gemeinsam genutzte Strukturen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören Führungs- und Einsatzmittel, die von allen genutzt werden können und müssen, Lagedienste, Einheiten zur Durchführung digitaler Forensik sowie digitaler Auswertung von Massendaten, Führungsgruppen, Polizeiführer, Vermögensabschöpfer, die Bereitstellung und Betreuung von Technik zur Durchführung von Telekommunikationsüberwachungen und für kriminaltechnische Untersuchungen (KTU), Zeugen- und Opferschutz, der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Informanten, die gegenseitige und unkomplizierte Unterstützung von Zollfahndung, FKS und Kontrolleinheiten sowie eine gemeinsam genutzte IT-Struktur.

„Ja. - Es ist vollkommen zutreffend. Dem Zoll fehlt jede Menge Personal“, erklärt Frank Buckenhofer weiter. „Dennoch ergibt es absolut keinen Sinn die FKS immer nur mit neuem Personal auszustatten und zugleich noch weitere teure und dennoch halbherzige Doppelstrukturen aufzubauen, statt die Struktur, Organisation, Ausstattung und strategische Ausrichtung sämtlicher Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Zoll jetzt modern und an die Herausforderungen angepasst aufzustellen. Eine derart unprofessionelle und aufwendige Strategie macht den Zoll im Zweifel nur teurer - aber nicht effektiver“.

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