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Zoll startet in Kürze mit dem Impfen – So ist der Plan!

Generalzolldirektion legt jetzt das Impfkonzept für den Zoll vor

Hilden/Bonn, 9. März 2021.

Das Konzept zur Durchführung von Impfungen nach der CoronaImpfV liegt vor. Die Maßnahmen zur Vorbereitung laufen. Mit dem Start der Impfangebote in der Kategorie – hohe Priorität – nach § 3 der CoronaImpfV soll zum Ende des ersten bzw. Beginn des zweiten Quartals begonnen werden. Im Anschluss wird den Kolleginnen und Kollegen der Kategorie – erhöhte Priorität – ein Impfangebot gemacht. Nach den hier vorliegenden Informationen werden die Impfungen für den Zoll durch die Bundeswehr durchgeführt. Das ist konsequent und richtig, da der Zoll – anders als die Bundespolizei – über keinen eigenen medizinischen Dienst verfügt. Daher wird auf die medizinischen Bereiche der Bundeswehr zurückgegriffen.

Die Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll – hatte Ende Januar dieses Jahres die Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher angeschrieben und um Auskunft zum Stand der Planungen gebeten, wie die Impfung im Zoll durchgeführt werden soll. Die Antwort, die wir kurz darauf erhielten, fiel ernüchternd aus. Außer ein paar allgemeingültigen Allerweltsaussagen konnte man der Antwort nichts Konkretes entnehmen. Das ist nun anders.

Nach dem Konzept werden die Beschäftigten im Zoll in drei Kategorien eingeteilt. Sie finden sich wieder in der Kategorie „hohe Priorität“ (§ 3 I Nr. 6 CornonaImpfV), in der Kategorie „erhöhte Priorität“ (§ 4 I Nr. 4 CoronaImpfV) und in der Kategorie ohne Priorität. Letztere werden auf die allgemeinen Impfangebote der Impfkampagne verwiesen. In der hohen Priorität finden sich die vollzugspolizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungskräfte der Sachgebiete C, E, die Einsatz- und Ermittlungskräfte des Zollfahndungsdienstes sowie Kräfte der Spezialeinheiten und anderer besonders sensibler Einheiten. In der erhöhten Priorität finden sich weitere verschiedene Bereiche des Zolls, die für die Aufrechterhaltung der Kernaufgaben nach innen und außen unverzichtbar sind. Innerhalb dieser Bereiche bekommen vor allem diejenigen Personen ein Impfangebot, die vielfältige Kontakte nach innen oder außen haben.

Der Zoll wäre aber nicht der Zoll, wenn er nicht auch hier in besonders kleinteiliger und entsprechend kleinkarierter Manier filigrane Abgrenzungen selbst innerhalb der Sachgebiete der Hauptzollämter vornehmen würde. Es sind die gleichen Denkblockaden, die wir von den Kriterien bei der Gewährung der Polizeizulage, der Bereichszulage oder auch der Dienstkleidung kennen. Im Zoll denkt man eben nicht BIG. Hier ist offensichtlich Meister Sparfuchs wieder der Herr im Haus. Während man in der Bundespolizei allen Beschäftigten ein zeitnahes Impfangebot unterbreitet – selbst den Tarifbeschäftigten in der Innenverwaltung und den Einsatzküchen – und diese nicht auf die Impfangebote der Impfkampgange verweist, fällt beim Zoll mehr als die Hälfte der Kolleginnen und Kollegen durch das Netz. Es bleibt abzuwarten, wem die Leitungen in den Ortsbehörden die Zulassung zur Impfung ermöglichen. Hier bietet das Konzept viel Raum für unnötige Beschränkungen oder auch clevere Weiterungen vor Ort. Das Konzept hätte hier entschlossener und entschiedener die Impfangebote für den ganzen Zoll unzweifelhaft durchsetzen müssen. Die Rechtsgrundlage dafür wäre da gewesen, wie man es bei der Bundespolizei deutlich erkennen kann.

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