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Immer wieder Neiddebatten um die Beamtenversorgung

Ein große deutsche Tageszeitung greift mal wieder das Theme Beamtenpensionen im Verhältnis zu den Renten auf. Hintergrund ist, das die Renten nicht wie die Pensionen angehoben werden. Vorweg verständlich ist die Verärgerung der Rentenempfänger darüber. Auch sie haben einen Anspruch auf eine anständige Alterversorgung. Mit diesem Beitrag möchten wir Argumente für die Debatten liefern. In unregelmäßigen Abständen kommt über die Medien diese Auseinandersetzung mit Klischees über uns. Die zunehmende Versorungslast der Ruheständler führe zu einer unerträglichen finanziellen Belastung des Staates. Tatsache sind folgende Fakten: Deutschland hat nur etwa 12,5 % der Gesamtzahl der Arbeitnehmer als Staatsdiener ( Schweden rund 33%,GB 22% und selbst die USA haben 16 %). Der Anteil der Personalkosten im Öffentlichen Dienst war 2007 nach einem Bericht der Europäischen Kommission in Deutschland 6,6 %  am Bruttosozialprodukt (EU - Durchschnitt 10,5 %); Deutschland war damit das "Schlusslicht" der damaligen zwölf EU - Staaten. Nur etwa ein Drittel der Staatsdiener sind Bemate oder Richter; zwei Drittel sind Beschäfitge, die dem allgemeinen Tarifrecht unterliegen. Beamte haben im Jahr eine bis zu 12 % längere Arbeitszeit als die Beschäfitgen in der  privaten Wirtschaft. Die zunehmende Versorgungslast haben ausschließlich die gewählten Volksvertreter zu verantworten, die es versäumt haben, die seit jeher notwendigen finanziellen Rücklagen dafür zu schaffen. Die Beamtenvgersorgung ist ein durch Dienstleistung erworbenes eigenständiges Altersversorugnssystem (Art 33.GG) und unterscheidet sich grundsätzlich von der gesetzulichen beitragsgestützten Rentenversicherung (Sozialversicherung). Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrmals , zu Letzt am 27.09.2005 in einem Urteil festgestellt. Die Beantenversorgung umfasst demnach die Funktion der gesetzlichen Rente als auch die einer Zusatzversorgung bzw. betrieblichen Altersversorgung. Sie ist deshalb während der Dienstzeit niedriger gehalten, um die anschließende Versorung zu ermöglichen. Sie ist deshalb auch offiziell beitragsfrei; es werden aber versteckte Beiträge erohoben, etwa der neuerliche 0,2 Prozentabzug für die Versorgungsrücklage, die allerdings - und das ist der springende Punkt - nicht konsequent erfolgt ist. Die Verantwortlichen des Staates haben das Geld einfach ausgegeben. Aus eben dieser Beitragsfreiheit ergibt sich anderseits die Behandlung der Versorgung als steuerpflichtiges Einkommen. Es ist beschämend für die politisch Verantwortlichen, dass sie einerseits an den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeantentums - aus Gründen der Qualität des Staatesdienstes - festhalten wollen, anderseits aber immer wieder Einzelteile aus rein finanziellen Überlegungen herauspicken und verändern wollen. Die Bekenntnisse zum Berufsbeamtentum sind hohlen Phrasen. Jörg Radek
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