Neues Verwaltungsabkommen mit Bayern wird heute unterschrieben
Grenzsicherheit in Bayern an den Landgrenzen wird damit in die Zuständigkeit der Bundespolizei übergehen
Berlin/München: Heute wird nach langen Verhandlungen das neue Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesregierung und dem Land Bayern über die Zuständigkeit für die Grenzsicherung an den Grenzen zwischen Bayern und unseren Nachbarn Tschechien und Österreich unterschrieben.
Dieses Abkommen legt fest, dass zukünftig allein die Bundespolizei für die Aufgabe der Grenzsicherheit an den Landgrenzen in Bayern zuständig ist. Mit dieser Festlegung wird eine immer wieder vorgetragene Forderung der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei erfüllt.
Wie wichtig auch nach dem Wegfall der Grenzkontrollen eine starke Präsenz der Bundespolizei im Grenzbereich ist, belegen aktuelle Erhebungen über grenzüberschreitende Kriminalität, so die Gewerkschaft der Polizei.
„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, in dieser Frage eine Einigung zwischen dem Bund und Bayern zu erzielen, die der Bundespolizei die klare Zuständigkeit und Verantwortung für diese Aufgabe im Sicherheitsbereich zuweist. Dies ist ein wichtiger Beitrag für eine einheitliche Aufgabenfestlegung für die Grenzsicherheit in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland“, so Josef Scheuring, Vorsitzender der GdP-Bezirk Bundespolizei.
„Die Bundespolizei wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Bayrischen Landespolizei dafür sorgen, dass der hohe Sicherheitsstandard in diesem Bereich erhalten bleibt,“ so Karlfred Hofgesang, Vorsitzender der Direktionsgruppe München der GdP- Bundespolizei.