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Bundestag beschließt Haushaltsgesetz 2018

Nach langer Zeit der Regierungsbildung hat der Bundestag am Donnerstag das erste Haushaltsgesetz der aktuellen Wahlperiode beschlossen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zur Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten und zur Verkündung ist damit absehbar, so dass die vorläufige Haushaltsführung des Bundes bald beendet sein dürfte. Die Bundespolizei wird demnach einen finanziellen Aufwuchs um insgesamt fast 150 Mio. Euro erfahren, wovon ca. 62 Mio. Euro erhöhte Personalausgaben darstellen. Denn durch die Ausweisung der Sicherheitspakete und des vereinbarten zusätzlichen Personalaufwuchses im Koalitionsvertrag wird die Bundespolizei weiter vergrößert. Ungeachtet der im Vergleich zum Haushaltsgesetz 2017 wirksam gewordenen kw-Vermerke (kw = künftig wegfallend, z.B. für zur BImA gestelltes Personal) ist ein Plus von insgesamt 3.075 Planstellen und Stellen für die Bundespolizei zu verzeichnen. Auch wenn vieles daran äußerst begrüßenswert ist, hat das Parlament (entgegen anderer Absichtsbekundungen in den mit der GdP geführten Gesprächen) in einigen Punkten den möglichen eigenen Gestaltungsspielraum nicht in vollem Umfang genutzt: Der Regierungsentwurf mit den durch das BMI aufgelieferten Zahlen wurde eins zu eins übernommen. Das BMI hatte jedoch wiederholt die berechtigten Anmeldungen aus dem BPOLP nicht in Gänze in den eigenen Entwurf übertragen, andernfalls wäre der Haushalt noch fortschrittlicher ausgefallen. Nun bestehen weiterhin Defizite im Personal- und Sachhaushalt fort, die die vorhandenen Probleme nicht auflösen, sondern im Gegenteil sogar weiter verschärfen können. Für 2019 wird es also weiterhin unser Schwerpunkt bleiben, die Bundespolizei zukunftsfähig aufzustellen. Und das geht nun einmal nur, wenn einem weiter zu stärkenden Polizeivollzugsdienst auch gut ausgestattetes Zivilpersonal zur Seite gestellt wird!
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