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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es keine Ballungsraumzulage für Beamte geben wird.

jupp250.jpgGdP Bezirk Bundespolizei sieht jedoch dringenden Handlungsbedarf! Mit seiner Entscheidung vom heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Forderung von im Ballungsraum München tätigen (Landes-)Beamtinnen und Beamten auf höhere Besoldung eine Absage erteilt. „Wenngleich das Bundesverfassungsgericht die Klage des Kollegen von der bayrischen Landespolizei auf eine Ballungsraumzulage abgelehnt hat, ist dennoch in diesem Verfahren klar festgestellt worden, dass die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München und in vergleichbaren Ballungsräumen um etwa 20 Prozent höher liegen als im ländlichen Raum“, so Josef Scheuring, Vorsitzender der GdP – Bezirk Bundespolizei. „Zwar wurde in diesem konkreten Fall keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch gesehen, weshalb diese Klage eine ‚falsche Übung am falschen Objekt’ war. Jetzt sind jedoch die Dienstherrn bei Bund und Ländern aufgerufen, ein derartig unterschiedlich hohes Niveau der Lebenshaltungskosten auszugleichen, um der Situation der dienstlich ohnehin stark belasteten und nach wie vor hochmotivierten Polizeibeamten in Ballungsräumen gerecht zu werden,“ erläuterte Scheuring weiter. Zwar ist nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber „gegenwärtig“ nicht zu einer gesetzlichen Regelung des Ausgleich „verpflichtet“, jedoch ist es „ Aufgabe des Gesetzgebers, die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten auf relevante Unterschiede zwischen Stadt und Land zu beobachten, um möglichen Verstößen gegen den Alimentationsgrundsatz angemessen begegnen zu können.“ Das verpflichtet die Bundesregierung wie die Landesregierungen, sich dem wachsenden Problem endlich zu stellen“, meint der GdP-Vorsitzende in der Bundespolizei. Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, fordert den Bundesinnenminister auf, die Besoldung seiner Polizeibeamtinnen und – beamten diesen veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Zugleich wird gefordert, die Rahenbedingungen so zu verbessern, dass die Polizeibeschäftigten „nicht noch Geld zum Dienst mitbringen müssen“, so der Gewerkschaftsvorsitzende Josef Scheuring.
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