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GdP erzielt Erfolge bei der mobilen Arbeit im Bundesamt

2020 ein Jahr geprägt von COVID-19, Beherbergungsverboten, Reisewarnungen und Homeoffice.

Mit Wirkung vom 01.09.2019 ist die Dienstvereinbarung mobile Arbeit im BAG in Kraft getreten. Diese beinhaltete Regelungen die zwar die Zustimmung des Gesamtpersonalrates erhielt aber nicht alle Forderungen der GdP abdeckte.

Schon 2019 war uns als GdP klar, dass wir keine zu umfangreichen Bedingungen benötigen. Das wir keine Begrenzung auf 20 Arbeitstage brauchen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen dieses Vertrauen des Arbeitgebers nicht ausnutzen oder gar die Aufrechterhaltung des Tagesgeschäftes gefährdet ist.

Mit COVID-19 und der Pflicht zum Homeoffice zum Schutze der Kolleginnen und Kollegen wurden viele Forderungen der GdP, die aus Sicht der Behördenleitung des BAG noch fern und unrealistisch schienen, plötzlich selbstverständlich.

Sie liebe Kolleginnen und Kollegen haben bewiesen, dass Ihre Führungskräfte vertrauen haben können und dürfen, dass die Aufrechterhaltung des Tagesgeschäftes im BAG auch aus der mobilen Arbeit heraus möglich ist. Sie haben gezeigt, dass Sie im Büro sind, wenn Sie gebraucht werden und Ihrer Arbeit nachkommen, auch wenn Sie zuhause sind.

Diese besondere Zeit und Ihr Engagement haben uns für die Evaluierung eine gute Grundlage geschaffen. Denn in diesen Gesprächen und Verhandlungen konnten wir nun deutlich aufzeigen, dass für Bedenken keine Gründe mehr da sind.

Somit freut sich die GdP über den neuen Abschluss einer Dienstvereinbarung mobile Arbeit im BAG:

  • grundsätzliche keine kontingentierte Inanspruchnahme,
  • mobile Arbeit für Funktions- und Mandatsträger*innen
  • die Möglichkeit mobile Arbeit mit Urlaub und Gleittagen zu kombinieren.

Zudem konnten wir in der Präambel eine Prüfung zur Inanspruchnahme der mobilen Arbeit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erreichen.

Selbstverständlich werden unsere GdP-Mitglieder im GPR auch diese Dienstvereinbarung nach 12 Monaten unter den erfolgten Rückmeldungen aus dem Kreise der Kolleginnen und Kollegen einer Evaluierung unterziehen.

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