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GdP im Gespräch mit dem Auswärtigen Amt

Am 12. April 2019 trafen sich Sven Hüber und Roland Voss vom geschäftsführenden Vorstand des Bezirks Bundespolizei mit verschiedenen Vertretern des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums, um sich über die Erwartungen und Entwicklungen beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten im Ausland auszutauschen.

Die Regierung ist gehalten, ihre Festlegungen im Koalitionsvertrag mit Leben zu erfüllen. So heißt es beispielsweise, dass sich die Koalitionäre zum deutschen Engagement in internationalen Polizeimissionen bekennen und sie Möglichkeiten finden, dieses auszubauen, etwa durch Einrichtung eines Stellenpools für Auslandsverwendungen und Polizeimissionen.

Es zeichnet sich ab, dass der Bedarf an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowohl für das deutsche Engagement im Ausland im Rahmen internationalen Friedensmissionen (VN), als auch in bilateralen Projekten, in der OSZE, bei Frontex und als Verbindungsbeamte, Dokumenten und Visaberater, Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte beim Schutz Deutscher Auslandsvertretungen, Sicherheitsberater (SAV, SVV 2.0 und K-SAV), Personenschützer oder Objektschützer weiter zunehmen wird.

Der GdP geht es deshalb vorrangig darum, die Rahmenbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen, egal in welchen Verwendungen sie sich im Ausland befinden, einer ständigen Verbesserung und Anpassung zuzuführen und vor allem die Wertschätzung ihrer Arbeit zu steigern.
In dem Gespräch im Auswärtigen Amt diskutierten die Gewerkschafter deshalb diverse arbeitszeitrechtliche Aspekte, z.B. längere Ausgleichszeiträume für den Mehrarbeitsausgleich, die Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit als Entlastung auch bei Verwendungen an deutschen Auslandsvertretungen, die Gewährung der Zusatzurlaubsansprüche und Arbeitszeitregelungen.
Besprochen wurden die Einbeziehung der Polizeibeamten außerhalb von Missionen in die besondere Einsatzversorgung nach § 31a BeamtVG. Auch die Notwendigkeit einer besseren Verankerung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Bundespolizeibesetz wurde angesprochen.

Das fast zwei Stunden dauernde Gespräch verlief sehr konstruktiv. Die Vertreter des Auswärtigen Amtes bestätigten auch, dass die Bundespolizei einen hervorragenden Dienst für die Bundesrepublik Deutschland und den Schutz der Mitarbeiter des diplomatischen Dienstes leistet. Die von der GdP aufgeworfenen arbeitszeitrechtlichen und versorgungsrechtlichen Fragen sollen nun geklärt werden.

Die GdP wird das Thema Auslandsverwendungen deutscher Polizistinnen und Polizisten weiter auf der Agenda haben, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um eine gemeinsame Aufgabe der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, der Landespolizei und der Zolls handelt.

Daher wird sich die GdP nicht nur für eine faire und transparente Lastenverteilung zwischen allen Akteuren einsetzen, da dieses die Basis für ein funktionierendes Entsendesystem ist, sondern auch dafür einsetzen, dass alle eingesetzten Beamtinnen und Beamten gleich behandelt werden.

Die GdP wird weiter dran bleiben.


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