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Zweites Magazin für P 30 für jeden – Jetzt keine Ausreden mehr!

Seit dem 10. Oktober 2018 gibt es keine Ausreden mehr, warum immer noch nicht alle Kolleginnen und Kollegen endlich mit einem zweiten Magazin für die Pistole P 30 ausgestattet werden. Der Chefberichterstatter im Bundestag für den Haushalt der Bundespolizei, Martin Gerster (SPD), hatte seine Ankündigung aus mehreren Gesprächen mit der GdP wahr gemacht und im Haushaltsausschuss des Parlaments zusätzliche, für die Magazinbeschaffung bestimmte Haushaltsmittel durchgesetzt – die vom BMI nicht gefordert waren.

Seit Jahren wurde die Debatte geführt, die zu einem Glaubwürdigkeitsproblem aufwuchs.

Während der Zoll jeden seiner Beamten von Anfang an mit einem zweiten Magazin zur P 30 ausstattete, wurde in der Bundespolizei beharrende Verweigerung gepflegt. Zwar hatte unter dem Eindruck der terroristischen Attentate in Europa bereits am 12. Februar 2015 GdP-Vorstand Martin Schilff als Bezirkspersonalratsvorsitzender einen Initiativantrag zur Mann-/Frauausstattung an den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums gesandt. Am 8. Februar 2016 jedoch kam dann die Absage des Präsidiums: wegen der Ausstattung mit der MPi 5 bräuchten die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei kein personenbezogenes zweites Magazin.

Es folgten eine Reihe Gespräche der GdP-Spitze mit der Führung der Bundespolizei. Am 22. April 2016 wurde in einem Mitarbeiterbrief des Präsidenten verkündet, dass die „Notwendigkeit einer generellen Anordnung, ein zweites Magazin mitzuführen“ im Präsidium immer noch nicht gesehen würde, aber – immerhin – solle die Poolausstattung an Magazinen sukzessive so erhöht werden, dass jeder im Dienst befindliche Kollege und jede Kollegin „lageabhängig“ ein zweites Magazin empfangen könne, man rechne „mit einem baldigen Zulauf“: „Ihre Sicherheit steht für mich an oberster Stelle.“

Ein Jahr verrinnt. Im Mai 2017 meldet das Bundespolizeipräsidium, dass die Güteprüfungen für zusätzliche Magazintaschen abgeschlossen und 7.400 Reservemagazintaschen an die Direktionen geliefert wurden, „ausschließlich am Gürtel zu tragen“. Allein die Zahl der Kontroll- und Streifenbeamten in der Bundespolizei beträgt indes über 18.000, Bereitschaftspolizei und MKÜ kommen oben drauf. Angekündigt wird eine weitere Magazinbeschaffung und eine vorsichtige Abkehr von dem im Kollegenkreis nicht akzeptierten, weil für ad-hoc-Lagen völlig untauglichen „Pool“-Konzept: „mittelfristig [soll] jeder Polizeivollzugsbeamte mit einem zweiten Magazin und der dazugehörigen Magazintasche ausgestattet werden können“.

Zwei Jahre nach der Mitteilung des Präsidenten, im Juni 2018, meldete das Bundespolizeipräsidium sodann, dass man aufgrund der Mehrbedarfsmeldungen der Direktionen bei Heckler & Koch 8.000 zusätzliche Magazine beauftragt hätte, die erste Hälfte sei im Mai, die zweite Hälfte im Juni 2018 geliefert. Zudem sollten bis Oktober 2018 zusätzliche 20.000 Magazintaschen geliefert werden.

Zu Recht fragen die Kolleginnen und Kollegen jedoch weiterhin, warum sie einerseits KLR-Trainings absolvieren, andererseits Zweitmagazine immer noch nicht als Mann-/Frauausstattung ausgegeben werden. Die GdP wendet sich an die Politik, Nachfrage zu halten, warum die Ausstattung immer noch klemmt. Polizei-Chefhaushälter Martin Gerster (SPD) kann es anfangs gar nicht glauben, dass unsere Beamten auch in Zeiten nach den Attentaten von „Bataclan“, Brüssel, Istanbul usw. immer noch keine Mannausstattung an Zweitmagazinen wie die Zollbeamten haben, und schaltet sich ein.

Die Antwort des Bundesinnenministeriums an den SPD-Haushaltspolitiker vom 21. September 2018 erstaunte den erfahrenen Parlamentarier und auch die GdP: Zwar bestünde nach der Ausstattungsnachweisung für die Bundespolizei (AN) „die Möglichkeit, jede und jeden der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Bundespolizei mit einem zweiten Magazin auszustatten“. Trotz dieser bestehenden Möglichkeit seien aber in den verflossenen drei Jahren nur Magazine für „einen Ausstattungsgrad von ca. 50 Prozent“ beschafft worden, damit habe man angeblich „die bereits gemeldeten Bedarfe berücksichtigt“, das Präsidium habe die Direktionen ermächtigt, weitere Ausstattungsentscheidungen auf der Grundlage „regionaler Schwerpunktsetzungen (z.B. durch Poolbildung) vorzunehmen“ (das heißt nicht, mehr zu beschaffen, sondern die zugewiesenen nur anders zu verteilen). Und: „Für eine unmittelbare Vollausstattung aller Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei mit einem zweiten Magazin müssten rund 600.000 Euro mehr aus dem Titel 812 04 aufgewendet werden, als derzeit haushaltsplanerisch zugrunde gelegt.“

Klare Antwort des Haushaltsexperten: Verwunderlich, dass nicht längst mehr Geld beantragt wurde, aber am Geld wird es nicht liegen! Durch den von Martin Gerster in den Haushaltsausschuss eingebrachten Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2019 ist das „Argument“ fehlender Haushaltsmittel nun weggefallen. Das Geld ist faktisch zweckgebunden für die unmittelbare Vollausstattung aller Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei mit einem zweiten Magazin. Damit dürfte nun nicht nur der „gemeldete Bedarf“, sondern nun auch der „echte Bedarf“ gedeckt werden. Und das hoffentlich nicht wieder erst „mittelfristig“, sondern zügig im kommenden Jahr.
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