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Covid 19 Infektion als Dienstunfall

Fuldatal / Potsdam.

In der aktuellen Pandemielage muss davon ausgegangen werden, dass bestimmte Berufsgruppen besonders gefährdet sind, sich während ihrer Tätigkeiten mit dem Covid 19 Virus zu infizieren bzw. daran zu erkranken. Dazu gehören neben medizinischem und Pflegepersonal in einem gewissen Umfang auch Polizistinnen und Polizisten. Krankheiten, die ursächlich durch die dienstliche Tätigkeit entstehen, können als Dienstunfall anerkannt werden. Wichtig aber ist, dass der/die Betroffene selbst die Nachweispflicht erfüllen muss. Daher hat die Direktion BP verfügt,

dass in einem solchen (begründeten) Fall der Vordruck für Dienstunfallmeldungen auszufüllen und auf dem Dienstweg weiterzuleiten ist. Diese werden dann an das BPOLP zur Entscheidung gegeben.

Für nähere Informationen wendet euch bitte an eure Personalräte und GdP Kreisgruppen vor Ort.

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