GdP kritisiert aktuelle Vorgehensweise des BPOLP
bei der Buchung von Unterbringungen im Einsatzraum
der zukünftigen Umsetzung, wurden seitens des Gesamtpersonalrates der Direktion BP mit dem zuständigen Stabsbereichen 1 und 2 entsprechende Gespräche geführt.
Wir sind uns mit der Direktion einig, dass
- die lange Einsatzdauer (bis zu 9 Übernachtungen)
- keine Rückzugsmöglichkeiten
- keine Privatsphäre nach einem belastendem Einsatz
- Lange Einsatzzeiten mit wenig Ruhezeit
- Persönliche Verwahrung von Führungs- und Einsatzmitteln
- Fehlende Regenerationsphasen zwischen den Schichten
- u.v.m
eine adäquate Unterbringung in Einzelzimmern im Einsatzraum zu gewährleisten ist!
Eine Unterbringung (Doppelzimmer) in nicht trennbaren Doppelbetten ist darüber hinaus nicht zumutbar.
Weiterhin wurde seitens des Gesamtpersonalrates angeregt, in kurzfristigen Einsätzen möglichst eine Unterbringung in sog. (low) Budget Hotels anzustreben. Diese sind in der Regel aufgrund ihrer Beschaffenheit (Bettgröße 140/160 cm, nicht trennbar) lediglich für eine Einzelbelegung ausgelegt. Dies sieht auch das Referat 73 so.
Die adäquate Unterbringung bei mehrtägigen Einsätzen hat u.a. auch aus Fürsorgegründen gegenüber unseren Einsatzkräften zu erfolgen. Die Belastungen ohne Ruhetage, anstrengenden Schichten und mit kurzen Ruhezeiten sollten den Ausnahmetatbestand einer Einzelzimmerunterbringung durchaus begründen können.
Dank an die Leitung und der zuständigen Stabsbereiche 1 und 2 die ebenfalls alles versuchen, um eine adäquate Unterbringung im Einsatzraum zu gewährleisten.
Bitte unterstützt uns und teilt uns mit, wenn eine Unterbringung im Einsatz nicht entsprechend dieser Parameter erfolgt.