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Was tun bei Unfällen mit Dienst Kfz ?

oder falsch getankt ?

Fuldatal.

Wichtige Verhaltensgrundsätze zur Dienstfahrzeug- und Diensthaftpflicht-Regressversicherung bei
Dienst-Kfz-Unfällen und Falschbetankungen.
1. Auf keinen Fall dürfen vorab Zahlungen geleistet werden! Esdarf auch kein Schuldanerkenntnis unterschrieben werden. 2. Kopie der Unfallmeldung/Abhandenkommensmeldung, die anden Dienstherrn geht, bitte sofort Euren Kreisgruppenvorstand geben um die Weiterleitung an die Versicherung zu gewährleisten!

3. Beteiligung der Personalvertretung beantragen!

Im Beamtenbericht folgenden Abschlusssatz formulieren: Ich bitte um die Beteiligung der örtlichen Personalvertretung.

4. Bei Erhalt eines originären Leistungsbescheides bzw. Schadensersatzforderungen gem. § 75 BBG sofort schriftlich Widerspruch einlegen.

ACHTUNG: Die Widerspruchsfrist beträgt jeweils 1 Monat! Den Widerspruchsbescheid bitte Euren Kreisgruppenvorstand übermitteln und sich mit dem 

Kreisgruppenvorstand und / oder örtlichen Personalrat vor Ort über das weitere Vorgehen absprechen. 

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