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Kampf gegen die Geldwäsche

Der Zoll ist nach dem Zollverwaltungsgesetz auch für die Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs und die grenzüberschreitende Geldwäschebekämpfung zuständig. Mit der FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) betreit er die deutsche Zentralstelle für Verdachtsmeldungen und ist Ansprechpartner für ausländische Behörden in Sachen Geldwäschebekämpfung. Damit ist der Zoll mit seiner bundesweiten Zuständigkeit, seiner regionalen Vernetzung, seinen Kontrollen und seinen hochmotivierten und kriminalistisch erfahrenen Kollegen und Kolleginnen bestens geeignet, einen bundesweit einheitlichen und hohen Standard für die Geldwäschebekämpfung zu sichern. Zudem ist der Zollfahndungsdienst als Kriminalpolizei des Zolls seit Jahren einer der „Tabellenführer“ im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK). Und Triebfeder Nummer 1 der OK sind Geld und Vermögen.

Für eine erfolgreiche OK-Bekämpfung sind verfahrensbegleitende Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung immer erforderlich. Kein Straftäter soll nach der Bestrafung seiner Tat besser dastehen als vor der Tat. Und nicht selten führt der Weg des Geldes zum wichtigsten Täter. „Follow the money“ ist eine wirksame Methode und oft heiße Spur zum großen Paten, der zwar den Drogen-, Waffen- oder Zigarettenschmuggel organisiert, an ihm richtig verdient, aber selten seine Finger an der eigentlichen Tat hat. Auch im Kampf gegen den Terrorismus sind nicht nur polizeiliche und geheimdienstliche Ermittlungen gegen Attentäter erforderlich. Der Kampf gegen die Finanzierung von Terrorismus ist mindestens ebenso wichtig. „Ohne Moos nix los“ gilt auch für Terroristen. Gelingt es dem Staat, dem internationalen Terrorismus seine sprudelnden Finanzquellen erfolgreich zu versiegen, werden auch sie ihren Kampf bald nur noch mit Holzkeulen führen können.

Um den verwinkelten und verschachtelten Weg des illegalen Gewinns, das Verbergen von Vermögen, die unauffällige Rückführung des inkriminierten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf und die geschickt installierten Netzwerke von geeigneten Firmen-, Scheinfirmen-, Depot- und Kontenkonstruktionen rund um den Globus aufzuhellen und aufzuklären, benötigt man Experten und Befugnisse. Der Zoll mit seinen vielfältigen und vor allem hybriden Befugnissen sowohl aus dem Zoll- und Steuerrecht als auch aus dem Polizei- und Strafprozessrecht bietet eine hervorragende Behörden- und Rechtsgrundlage im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Um den Tätern auf Augenhöhe begegnen zu können, braucht der Zoll zudem hoch qualifizierte und erfahrene Wirtschaftsprüfer und Buchhalter, die den Zollfahndern als Sachverständige ständig zur Seite stehen. Es geht um Personal, Strukturen, Befugnisse und Ausrüstung. Wer den großen Kriminellen das Handwerk legen möchte, muss denen die Chance nehmen, mit Verbrechen und schweren Vergehen reich zu werden. Ein hoher Verfolgungsdruck, eine konsequente Strafverfolgung, eine harte Bestrafung und ein gut aufgestellter Zoll sind unverzichtbar im Kampf gegen die Geldwäsche.

Der soziale Rechtsstaat braucht eine Finanzpolizei

Die Garantie der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, die Gewissheit und das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Eigentum und Vermögen, in die Qualität, Sicherheit und Legalität der produzierten Waren sowie ein fairer und zu diesem Zweck maßvoll geregelter und nicht rücksichtsloser Wettbewerb aller Wirtschaftsbeteiligten auf den Produktions-, Handels-, Dienstleistungs-, Finanz- und Arbeitsmärkten sind die berechtigte Mindesterwartung der Bürgerinnen und Bürger in einem sozialen Staat. Das gilt umso mehr, weil die Märkte einer zunehmenden Globalisierung ausgesetzt sind und nationale Instrumente zu deren Steuerung und Überwachung immer weniger tauglich sind, die errungenen Rechte und Garantien der am jeweiligen Markt Beteiligten auf dem hohen und gewohnten Niveau zu bewahren.

Genau dieses Vertrauen, vor allem in die soziale und rechtsstaatliche Ordnung, wird aber nicht nur durch die undurchsichtigen und rasanten Prozesse der Globalisierung bedroht. Auch eine zunehmende Kriminalität, vor allem im Bereich der Steuer-, Finanz- und Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche und Organisierter Kriminalität, bedroht diese Ordnung. „White-Collar-Crime“ im Nadelstreifen gehört genauso zu diesem bedrohlichen Spektrum wie üble Auswüchse von Clankriminalität, Rockerbanden oder Kriminalität im Netz (Cybercrime, illegaler Internethandel, etc.).

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