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Einige GdP-Forderungen umgesetzt

Neues Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz tritt in Kraft

Berlin / Hilden.

Das erneuerte Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch tritt am 18.07.2019 in Kraft. Mit den jüngsten beschlossenen Gesetzesänderungen werden einige langjährige Forderungen der Bezirksgruppe Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP) umgesetzt oder zumindest durch die Politik angestrebt, auch wenn einige Regelungen schwere handwerkliche und allzu halbherzige Fehler aufzeigen und mangelnde Expertise im Bundesministerium der Finanzen (BMF) offenbaren.

Seit vielen Jahren setzt sich die GdP massiv für eine deutliche Stärkung des Zolls im polizeilichen Kampf gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel ein. Jetzt wurden die polizeilichen Kontrollbefugnisse des Zolls auf dem Arbeitsmarkt um den Auftrag „Feststellen von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen“ erweitert. Damit gehören hoffentlich die bisher quälenden und immer auf starke Ablehnung stoßenden Debatten mit der Ministerialbürokratie und der oberen Verwaltungsführung rund um die Straftatbestände der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit, einschließlich des Menschenhandels, endgültig der Vergangenheit an. Außerdem sollten nun auch die Erkenntnisse und Ermittlungsergebnisse des Zolls aus dem Bereich der Arbeitsmarktkriminalität nun auch in das Bundeslagebild zur Organisierten Kriminalität und in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik einfließen.

Lange überfällig und von der GdP seit Jahren gefordert war die Aufnahme bestimmter besonders schwerer Fälle des Hinterziehens von Sozialversicherungsbeiträgen in den Katalog der Straftaten, bei denen Telekommunikationsüberwachungen durchgeführt werden können. Wer den Staat um seine Steuern und Sozialversicherungen und Beschäftigte um ihre Renten-, Sozialversicherungs- und Heilkostenansprüche betrügt, muss mit aller Härte wie ein schwerer Betrüger verfolgt werden. Solche Täter verdienen damit illegal oft gigantische Summen und gehören nicht selten zur Organisierten Kriminalität. Nun kann der Zoll auch hier – wie es bereits seit Jahren bei der Bekämpfung von Schmuggel und Geldwäsche Praxis ist – diesen Tätern mit den verdeckten Methoden der Strafprozessordnung (StPO) eines professionellen polizeilichen Ermittlungsdienstes zu Leibe rücken.

Die nun geschaffene Möglichkeit, dass der Zoll gegen sogenannte „Arbeiterstriche“ mit Maßnahmen der allgemeinen polizeilichen Gefahrenabwehr und Bußgeldern vorgehen kann, war eine langjährige Forderung der GdP. Wie sich die Maßnahmen, angesichts der groben handwerklichen Fehler im Gesetz, in der Praxis umsetzen lassen, bleibt allerdings abzuwarten. Schon jetzt ist klar: Ohne einen wiedereingeführten Kontroll- und Streifendienst lassen sich die „Arbeiterstriche“ kaum identifizieren und erst Recht nicht kontrollieren.

Für die Umsetzung dieser und weiterer neuer Aufträge soll der Zoll für den Bereich der FKS bis 2029 bundesweit auf über 13.000 Kolleginnen und Kollegen anwachsen. „Jetzt ist es umso dringlicher, dass diese neuen Kräfte in effizienten und schlanken Strukturen im Zoll arbeiten und nicht in der heutigen untauglichen Aufbauorganisation mit ihren Doppelstrukturen und Blindleistungen untergehen. Das macht den Zoll dann nur teurer – aber nicht effektiver“, mahnt Karin Gerding, stellvertretende Vorsitzende der GdP-Zoll. „Es ist allerdings zu befürchten, dass der Hang der Generalzolldirektion und des BMF zur Schaffung und Erhaltung zahlreicher und personalintensiver Doppelstrukturen und der sinnleeren Aufrechterhaltung der bisherigen Patchworkorganisation im Zoll weiter ausgelebt wird“, ergänzt der GdP-Zoll Vorsitzende Frank Buckenhofer.

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