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Mitglieder der GdP genießen umfassenden Schutz in allen dienstlichen Angelegenheiten

Der umfangreiche GdP Rechtsschutz wird aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Wenn ein GdP Mitglied rechtliche Hilfe braucht, können wir für unsere Mitglieder da sein, weil alle anderen Mitglieder dazu beitragen.

RECHTSSCHUTZ
Unser Rechtsschutz funktioniert wie eine Dienstrechtsschutzversicherung. Wir übernehmen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Und das ohne Selbstbeteiligung. Dies gilt für alle denkbaren Rechtsgebiete, in denen ein dienstliches Problem auftauchen kann:

Im Strafrecht
Wir schützen bei Ermittlungsverfahren, die in Zusammenhang mit dem Dienst stehen und zwar grundsätzlich auch dann, wenn eine vorsätzliche Handlung vorgeworfen wird. Das unterscheidet uns von vielen angebotenen Versicherungen. Denn wir sind Polizeidienst-Experten und wollen Euer Dienstrisiko absichern.

In verwaltungsrechtlichen Dienstangelegenheiten
Manchmal ergeben sich Probleme mit dem Dienstherren, zum Beispiel bei Beurteilungen, bei der Verwendung, bei Rückforderungsbescheiden oder der Frage der Dienstfähigkeit.

Bei zivilrechtlichen Ansprüchen
Wenn beispielsweise Schmerzensgeldforderungen aus dienstlichen Tätigkeiten durchgesetzt werden müssen, stehen wir Euch zur Seite.

Bei arbeitsrechtlichen Verfahren
Rechtsschutz gibt es bei allen Problemen aus dem Beschäftigungsverhältnis auch für die tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

Bei sozialrechtlichen Verfahren
Darunter fallen Klagen wegen Schwerbehindertenrechts, z. B. wegen des Grades der Behinderung (GdB). Hier kooperieren wir wie im Arbeitsrecht mit der Rechtsschutz-GmbH des DGB.

REGRESSSCHUTZ

Ein Polizeibeamter haftet nicht persönlich, sondern der Staat oder die Körperschaft, bei der der Beamte im Dienst steht. Den Schaden zahlt also erst einmal der Dienstherr. Wenn der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeiführt, fordert der Dienstherr den bezahlten Schaden zurück. Dieser sogenannte Regress ist im Landesbeamtengesetz geregelt.

Gegen solche Rückgriffe sind GdP-Mitglieder bestens geschützt. Im Mitgliedsbeitrag sind zwei Regressversicherungen enthalten. War das Handeln wirklich grobfahrlässig, wird die Forderung des Dienstherrn bezahlt.


Jedem kann im Dienst ein Fehler unterlaufen. Gegen allgemeine Rückgriffe des Dienstherrn schützt die Diensthaftpflicht-Regressversicherung – zum Beispiel bei Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen.
Die Regress-Haftpflichtversicherung schützt gegen Regressforderungen, die sich aus dem Führen von Dienstfahrzeugen, -booten, -hubschraubern und aus dem Führen von Polizeihunden und -pferden ergeben.
Gibt es Zweifel daran, ob der geforderte Regress berechtigt ist, helfen wir unseren Mitgliedern gegen den Bescheid vorzugehen.

SPIELREGELN


• Deckungsanfrage
Bevor Rechtsschutz gewährt wird, muss Euer Rechtsanwalt eine Deckungsanfrage stellen.

• Gleicher Rechtsschutz für alle
Unsere Rechtsschutzregeln sind für alle gleich. Bei langer Mitgliedschaft gibt es nicht mehr Rechtsschutz. Dafür bei kurzer auch nicht weniger. Deshalb: Mitglied der GdP werden, bevor etwas passiert. Dann können wir helfen.

• Klagen – nicht um jeden Preis
Wenn bei einem Rechtsstreit keine Erfolgsaussichten bestehen, z. B. weil ein hohes Gericht den Anspruch schon einmal abgelehnt hat oder der Streitgegenstand nicht von unserer Rechtsordnung umfasst ist, müssen auch wir „nein“ sagen.

• Keine Honorarvereinbarungen
Manchmal werden mit Rechtsanwälten individuelle Vereinbarungen mit einem festgelegten Honorar abgeschlossen. Wir können aber gemäß Umfang und Schwierigkeitsgrad nur nach den gesetzlichen Anwaltsgebühren regulieren.
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