Zum "Personalgespräch" nicht unbedingt mit Anwalt
Arbeitnehmer können nicht verlangen, dass sie bei "Personalgesprächen" mit ihrem Vorgesetzten einen Rechtsanwalt hinzu ziehen. Der streng personenbezogene Charakter des Arbeitsverhältnisses verbietet es, dass der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers betriebsfremde Personen einlädt. Der Arbeitgeber kann allerdings nicht erwarten, dass der Mitarbeiter "anstehende Entscheidungen sofort trifft".