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Private Computer

Urteil des Bundesfinanzhofs unter Az. VI R 135/0 vom 19. Februar 2004.

Ein privat angeschaffter und in der privaten Wohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel im Sinne des Einkommensteuergesetzes sein. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von rund zehn Prozent nicht übersteigt. Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind aufzuteilen.
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