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GdP fordert Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage

Baden-Württemberg soll sich an Bayern orientieren

Stuttgart.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Landesregierung auf, sich an der Entscheidung der bayerischen Staatsregierung zu orientieren und durch eine Eilentscheidung die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage auch für die baden-württembergischen Polizeibeamtinnen und –beamten über den 31.12.2007 hinaus sicherzustellen.

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