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Papstbesuch Volle Anerkennung für Bereitschaftszeit

Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 27.09.2011 von Christine Bilger

Freiburg - Der Papst ist weg, doch der Ärger der Polizei im Land ist noch nicht verflogen. Die Gewerkschaft der Polizei kämpft dafür, dass den Kollegen, die in Freiburg waren, die volle Dienstzeit angerechnet wird. "Zum Teil wird nur ein Drittel der Zeit, welche die Beamten am Einsatzort in Bereitschaft verbracht haben, vergütet. Wir fordern 100 Prozent Arbeitsvergütung", sagt der Gewerkschaftsvorsitzende Rüdiger Seidenspinner.

Freiburg - Der Papst ist weg, doch der Ärger der Polizei im Land ist noch nicht verflogen. Die Gewerkschaft der Polizei kämpft dafür, dass den Kollegen, die in Freiburg waren, die volle Dienstzeit angerechnet wird. "Zum Teil wird nur ein Drittel der Zeit, welche die Beamten am Einsatzort in Bereitschaft verbracht haben, vergütet. Wir fordern 100 Prozent Arbeitsvergütung", sagt der Gewerkschaftsvorsitzende Rüdiger Seidenspinner.

Beim Papstbesuch hatten die Polizisten ursprünglich mit einer auffälligen Aktion auf ihr Anliegen aufmerksam machen wollen. Sie hatten ein Transparent vorbereitet, auf dem stand "Heiliger Vater, beten Sie dafür, dass die Dienstzeit während Ihres Besuches voll vergütet wird". Die Gewerkschaft hat das Plakat dann doch nicht aufgehängt. "Wir haben einen Termin auf höchster Ebene, mit dem Ministerialdirektor Heribert Zinell zugesagt bekommen." Aufgrund der Gesprächsbereitschaft seitens des Innenministeriums habe die Gewerkschaft vom Start der Kampagne abgesehen.

Beim Papstbesuch seien Beamte aus Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und von der Bundespolizei im Einsatz gewesen - zu unterschiedlichen Konditionen. Während in Baden-Württemberg und Bayern von der Ruhezeit im Hotel - die manchmal nur vier bis fünf Stunden betragen habe - nur ein Drittel als Arbeitszeit vergütet werde, bekommen die hessischen Kollegen und die Bundespolizisten 100 Prozent der Zeit vergütet. "Das ist auch die Regelung, wie sie das europäische Arbeitsrecht vorsieht: Sobald der Arbeitgeber sagt, wo ich sein muss, ist es Arbeitszeit", argumentiert Seidenspinner. In Niedersachsen haben die Beamten die Arbeitszeitvergütung gerichtlich durchgesetzt, das Land sei in Revision gegen das Urteil gegangen.

Laut Innenministerium handele es sich bei der Vergütung um eine "bundesweite Abstimmung" der Ministerien. "Von der Bereitschaftszeit wird demnach nur ein Drittel vergütet, aber das wird wohl großzügig ausgelegt", sagt der Sprecher des Innenministeriums, Andreas Schanz.


Herausgeber:
Gewerkschaft der Polizei, Landesvorstand, Pressestelle
Rückfragen:
Rüdiger Seidenspinner, Vorsitzender (Handy: 01577-487 45 39)
Geschäftsstelle:
Maybachstraße 2, 71735 Eberdingen
Telefon: (0 7042) 879-0
Telefax: (0 7042) 879 - 211
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