GdP unterstützt Bundesratsantrag von Baden-Württemberg:
Regeln für den Betrieb von Prostitutionsstätten verschärfen
Gleichzeitig könnten damit verbindliche Auflagen, zum Beispiel für die Hygiene und den Arbeitsschutz, gemacht werden. Die derzeitige Rechtslage, so Seidenspinner, gibt ein völlig falsches Bild der Prostitution wieder. Der Alltag vieler Prostituierten sei hart und noch immer vom Milieu geprägt.
Bereits im Sommer 2009 hatte die GdP gegenüber der Innenministerkonferenz entsprechende Regelungen angemahnt.
Hintergrund der GdP-Initiative war die Diskussion um die sogenannte „Sex-Flatrate“ mit der Bordell-Betreiber in Baden-Württemberg (Fellbach und Heidelberg) für bundesweite Schlagzeilen sorgten.
Seidenspinner: „Wir benötigen eine Erlaubnispflicht mit besonderer Überwachung durch die zuständigen Behörden, wie sie zum Beispiel für Spielhallen, Anlageberater und Versicherungsvermittler. Dies könnte auch dazu beitragen, das Verhältnis von Prostituierten und Bordellbetreibern zur Polizei zu normalisieren.“ Zudem könnten milieutypische Straftaten unter Umständen leichter aufgeklärt und die Transparenz des Milieus erhöht werden.
Dies, so Seidenspinner, würde auch die Identifizierung von Opfern des Menschenhandels, ihre Gewinnung als Opferzeuginnen und die effektive Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution erheblich erleichtern.
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