Versorgung aus dem letzten Amt Finanzminister folgt Forderung des DGB
Stuttgart.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. März 2007 die Rechte der pensionierten Beamtinnen und Beamten gestärkt. Nach dem Bundesverfassungsgericht bestimmen sich die Versorgungsbezüge grundsätzlich nach dem zuletzt verliehenen Amt, wenn Beamte aus diesem Amt mindestens zwei Jahre Dienstbezüge erhalten haben.