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Beschlagnahme von Handys nicht ohne weiteres

Urteil des Bundesverfassungsgericht aus 2004 unter Az. 2 BvR 308/04

Die Polizei darf im Zuge von Ermittlungen Mobiltelefone nicht einfach beschlagnahmen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes benötigen sie hierfür die Erlaubnis eines Richters.
Damit gaben die Richter einem Mann recht, den die Polizei in Bonn im Verdacht hatte, an Einbrüchen und Autodiebstählen beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittler durchsuchten ohne Erlaubnis seine Wohnung und beschlagnahmten sein Mobiltelefon. Der Tatverdacht bestätigte sich jedoch nicht.
In der Urteilsbegründung heißt es, die in einem Mobiltelefon gespei-cherten Daten seien vom Fernmeldegeheimnis geschützt. Auch die Wohnung hätte nicht ohne richterliche Anweisung durchsucht werden dürfen.
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