Surfen am Arbeitsplatz
Das Surfen im Internet zu privaten Zwecken am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht zwangsläufig eine fristlose Kündigung. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter pornografische Seiten aufruft. Es ist erforderlich, dass der Arbeitgeber zuvor das private Surfen ausdrücklich verboten und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht hat.