Zum Inhalt wechseln

Gewerkschaft der Polizei und Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg sind Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt innerhalb der Polizei

Die Gewerkschaft der Polizei bietet gemeinsam mit der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg ein niederschwellig erreichbares Hilfsangebot an. Das Angebot der Gewerkschaft der Polizei richtet sich ausdrücklich an alle Beschäftigten der Polizei, auch wenn sie nicht Mitglied der GdP sind. Das Büro der Bürgerbeauftragten betreibt die Anlaufstelle bereits seit mehreren Jahren.

Ab sofort steht eine weitere externe Anlaufstelle zur Verfügung, die nicht der Strafverfolgungspflicht unterliegt. Dabei arbeiten das Büro der Bürgerbeauftragten Baden-Württemberg und die Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg eng zusammen.

Betroffene oder ratsuchende Polizeibeschäftigte können die Anlaufstellen direkt kontaktieren:

Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg
erstkontakt@gdp-bw.de
Telefon 07042 879-204

Büro der Bürgerbeauftragten Baden-Württemberg
post@buergerbeauftragte.bwl.de
Telefon: 0711 13776530

Es ist uns ein Anliegen, die Beschäftigten der Polizei in Baden-Württemberg, die sich mit sexueller Gewalt oder sexueller Belästigung konfrontiert sehen, nicht alleine zu lassen.

Erste Informationen gibt die zum Auftakt veröffentlichte Pressemeldung im Anhang.
Weitere Informationen folgen in Kürze.

Die bereits bekannte Meldestelle beim IM-LPP steht den Betroffenen ebenfalls zur Verfügung, ist aber nicht Bestandteil der Kooperation zwischen Gewerkschaft der Polizei und Bürgerbeauftragter.

Gewerkschaft der Polizei und Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg etablieren Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt innerhalb der Polizei

Pressemitteilung vom 21.01.2021

Vor dem Hintergrund der aktuellen Vorwürfe von sexueller Gewalt innerhalb der Landespolizei Baden-Württemberg starten die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg und die Gewerkschaft der Polizei eine intensive Zusammenarbeit: Ab sofort steht eine kooperierte Anlaufstelle für Betroffene zur Verfügung, die ein niederschwellig erreichbares Hilfsangebot für alle Beschäftigten der Polizei Baden-Württemberg bietet, die sich mit sexueller Gewalt oder sexueller Belästigung konfrontiert sehen.

Eberdingen/Stuttgart – Die GdP und die Bürgerbeauftragte sind sich einig: Mögliche Fälle von sexueller Gewalt und sexueller Belästigung innerhalb der Landespolizei müssen rückhaltlos aufgeklärt werden. Betroffene benötigen niederschwellig erreichbare und vor allem externe Anlaufstellen und Hilfsangebote. Die internen Anlaufstellen des Innenministeriums allein reichen nicht aus, da sie sich innerhalb des hierarchischen Geflechts der Landespolizei befinden. Eine Kooperation von GdP und Bürgerbeauftragter soll nun schnell und unbürokratisch Abhilfe schaffen.

„An die Einrichtung der Bürgerbeauftragten, die auch für die Polizeibeschäftigten zuständig ist, können sich alle Beschäftigten der Landespolizei jederzeit vertraulich wenden, ohne den Dienstweg einhalten zu müssen“, erläutert Gundram Lottmann, Landesvorsitzender der GdP Baden-Württemberg. „Diese externe Anlaufstelle mit gesetzlich gewährleisteter Vertraulichkeit möchten wir im Rahmen unserer Kooperation bei unseren Beschäftigten besser bekannt machen und stärker in den Fokus rücken. Jede und jeder Betroffene soll ermutigt werden, sich an die Bürgerbeauftragte oder an die Gewerkschaft der Polizei zu wenden. Dies gilt ausdrücklich für alle Polizeibeschäftigten, nicht nur für die Mitglieder unserer Gewerkschaft. Anfragen werden durch eine Rechtsanwältin der GdP entgegengenommen, die nicht der Legalitätspflicht unterliegt.“

„Der Vorteil unserer Zusammenarbeit liegt darin, dass wir als unabhängige und weisungsungebundene Stelle uns auf die langjährige Erfahrung der GdP stützen können. Dieses Verfahren sichert den Betroffenen absolute Vertraulichkeit zu“, ergänzt Beate Böhlen, Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg. „Betroffene können sich direkt an mich und mein Team oder an die GdP wenden und werden von uns die bestmögliche Unterstützung erhalten. Jede und jeder Betroffene kann dabei selbst entscheiden, welche weiteren Schritte in ihrer oder in seiner Sache eingeleitet werden.“

Die Einrichtung der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg hat die Aufgabe, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden des Landes zu stärken. Sie hat zudem die Aufgabe, das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Polizei zu stärken und ist in diesem Rahmen Ansprechpartnerin für die Belange aller Polizeibeschäftigten in Baden-Württemberg.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit knapp 200.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.


Beate Böhlen
Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg

Beate Böhlen
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Str. 3 – 70173 Stuttgart
Tel.: 0711 137765-30 – Fax: 0711 137765-59
post@buergerbeauftragte.bwl.de



Gundram Lottmann
Landesvorsitzender GdP BW

GdP Landesbezirk Baden-Württemberg e. V.
Maybachstraße 2 – 71735 Eberdingen/Hochdorf
gundram.lottmann@gdp-bw.de
mobil: 0175 1060454
This link is for the Robots and should not be seen.