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PRESSEMELDUNG

GdP begrüßt Verurteilung im Eilverfahren

GdP-Zumeldung zur Corona-Demo am Montagabend (27.12.2021) in Mannheim

Hochdorf/Mannheim.

In einem sogenannten Eilverfahren wurden heute zwei Männer beim Mannheimer Amtsgericht zu hohen Geldstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Teilnehmer am Montagabend bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in der Innenstadt Polizisten angegriffen haben. Dadurch erfüllten sie die Tatbestände der §§ 113 und 114 StGB, weil die beiden Männer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leisteten und einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte verübt haben. Die GdP begrüßt die Verurteilung und fordert, dass landesweit diese Eilverfahren angewandt werden.

In einem ersten Statement begrüßt der GdP Landesvorsitzende von Baden-Württemberg, Gundram Lottmann, die Verurteilungen.

Wer Polizisten angreift muss auch die Konsequenzen des Rechtsstaats spüren
und zwar unmittelbar nach der Tat. Solche Eilverfahren sollten Schule machen
und in ganz Baden-Württemberg Anwendung finden.“, fordert Lottmann.

Der 1. Täter wurde zu 70 Tagessätzen a 30 €, also 2100 € verurteilt.

Der 2. Täter zu 90 Tagessätzen a 40 €, also 3600 €.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit knapp 200.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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