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Rechtsabteilung

Sachstandsmitteilung Vier-Säulen-Modell

Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022)

Eberdingen.

laut aktuellem Schreiben des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 10.01.2023 ist die Einlegung von Widersprüchen im Zusammenhang mit dem BVAnp-ÄG 2022 (Vier-Säulen-Modell) nicht erforderlich. Es wurde bereits ein Musterklageverfahren angekündigt.

Sollten Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 im Zuge dieser Überprüfung durch künftige höchstrichterliche Rechtsprechung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, wird das Ministerium für Finanzen etwaige Nachzahlungen entsprechend einer vom Gesetzgeber zu treffenden Korrekturregelung von Amts wegen rückwirkend leisten.

Bereits eingereichte Widersprüche werden bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage einvernehmlich ruhend gestellt.

Die Einrede der Verjährung wird in diesen Fällen nicht erhoben, es sei denn, dass der geltend gemachte Anspruch bereits bei der Geltendmachung verjährt oder verwirkt war.

Bei weiteren Fragen könnt Ihr Euch gerne an die Rechtsabteilung wenden.


Freundliche Grüße

Rechtsabteilung
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