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Beamte in Deutschland


Anzahl Staatsbedienstete

Deutschland hat mit nur etwa 13,6 Prozent an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer/-innen vergleichsweise wenige Staatsdiener. In Dänemark sind beispielsweise 31,5 %, in Frankreich 24,3 %, in Polen 21,5 % und in den USA 14,6 % der Arbeitnehmer/-innen beim Staat beschäftigt. (OECD 2012) Jedoch sind nur etwa ein Drittel der Staatsdiener Beamte/Beamtinnen und Richter/innen, zwei Drittel sind Arbeitnehmer/-innen, beziehungsweise Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen.

Berufsbeamtentum ist unverzichtbar

"Die Entwicklung des Berufsbeamtentums ist historisch eng mit derjenigen des Rechtsstaats verknüpft: War der Beamte ursprünglich allein dem Regenten verpflichtet, wandelte er sich mit dem veränderten Staatsverständnis vom Fürsten- zum Staatsdiener. Seine Aufgabe war und ist es, Verfassung und Gesetz im Interesse des Bürgers auch und gerade gegen die Staatsspitze zu behaupten. Das Berufsbeamtentum als Institution gründet auf Sachwissen, fachlicher Leistung und loyaler Pflichterfüllung. Es soll eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden.", so das BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12.

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