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Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen

Noch 2022 einreichen

Bremen.

Am 1. Dezember 2022 traten umfangreiche Änderungen im Bremischen Besoldungsgesetz in Kraft. Dazu gehört auch eine Anhebung der Besoldung und Versorgung um 2,8 Prozent und eine Verbesserung bei den kinderbezogenen Bestandteilen im Familienzuschlag. Dennoch gehen wir zusammen mit dem DGB und den Gewerkschaften ver.di und GEW davon aus, dass die Alimentation für 2022 und auch 2023 nicht amtsangemessen ist. Wir empfehlen allen Beamtinnen und Beamten des Landes Bremen/Bremerhaven, einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Da eine neue Rechtslage eingetreten ist, reichen in der Vergangenheit gestellte Anträge oder Widersprüche nicht aus. Um Fristen zu wahren, muss der Antrag noch in 2022 gestellt werden.

Während der Senator für Finanzen eine Musterklage-Lösung bisher ablehnt, hat der Oberbürgermeister Bremerhaven diesem Verfahren bereits zugestimmt. Wir werden auch für eine akzeptable Lösung in Bremen eintreten und über das weitere Verfahren informieren.
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