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Beförderung während der Elternzeit beim Magistrat

Frauenbeauftragte und Gewerkschaft der Polizei - Kreisgruppe Bremerhaven erwirken Beförderungsmöglichkeit

Bremerhaven.

Beförderungen während der Elternzeit waren lange Zeit beim Magistrat nicht möglich. Durch Intervention der Frauenbeauftragten der Ortspolizeibehörde sowie der Kreisgruppe der Gewerkschaft der Polizei hat das Personalamt nun seine Auffassung revidiert und wird künftig dem Magistrat im Einzelfall die Beförderung vorschlagen. „Es klingt zunächst nicht wie ein Erfolg, aber es ist einer,“ weiß Benjamin Kieck, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei - Kreisgruppe Bremerhaven. Lange Zeit galt die Regelung, dass es sich bei der Elternzeit um eine Abwesenheitszeit handelt, in der eine beamtenrechtliche Beförderung nicht vorgenommen werden konnte. Hiervon waren überwiegend Frauen betroffen, da hauptsächlich sie es sind, die Elternzeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund hat sich die Frauenbeauftragte der Ortspolizeibehörde des Themas angenommen und mittlerweile seit über einem Jahr Verhandlungen mit der Verwaltung geführt. Unterstützt wurde sie durch ihre Kreisgruppe der Gewerkschaft der Polizei.

Der Vorsitzende Kieck verfasste entsprechende Anfragen sowohl an das zuständige Personalamt, als auch an das Finanzressort in Bremen. „Es ist das richtige Signal an werdende Eltern. Diese Entscheidung wirkt sich auch auf alle Beamtinnen und Beamte des Magistrats aus. Ich danke ausdrücklich der Frauenbeauftragten der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, die sich dafür beharrlich eingesetzt und Ausdauer bewiesen hat,“ freut sich Kieck.
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