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Energiepreispauschale wird auch für die Versorgungsempfänger in Bremen ausgezahlt

Das Gesetz ist verabschiedet

Bremen.

Am 03. September 2022 beschloss der Koalitionsausschuss ein Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen. Unter anderem erhalten Rentnerinnen und Rentner zum 01. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes leisten. In dem Entlastungspaket fehlten wieder einmal die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder und der Kommunen. Die GdP hatte sofort reagiert und die Landesregierungen aufgefordert, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger genauso wie die des Bundes zu behandeln und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zum 01. Dezember 2022 auszuzahlen.

Heute hat der Senator für Finanzen zugesagt, dass das Land Bremen sowie die Städte Bremen und Bremerhaven die Pauschale auch ihren pensionierten Beamtinnen und Beamten auszahlen werden. Ein entsprechendes Gesetz wird der Senat der Bremischen Bürgerschaft in der Oktober-Sitzung vorlegen. Finanzstaatsrat Dr. Martin Hagen hat darüber hinaus zugesagt, dass die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sich darauf verlassen können, dass ihnen das Geld im Dezember ausgezahlt wird.
Die GdP Bremen sieht in der schnellen Übernahme der Bundesregelung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, denn die aktuellen Preissteigerungen treffen alle, auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
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