GdP Erfolg: Zuverlässigkeitsüberprüfung gekippt
Neues Polizeigesetz schenkt weiter kein Vertrauen und wenig Hilfe
Auch an weiteren Stellen des Neuentwurfs zum Polizeigesetz konnte die GdP Veränderungen bewirken.
So wurde die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bereitschaftspolizei im Einzeldienst wieder aus dem Gesetzestext genommen. Ein Erfolg, der an unserer grundsätzlichen Ablehnung nichts ändert. Unsere stetige Forderung nach einem rechtlich möglichen Einsatz der Bodycam in Wohnungen wurde nun auch im zweiten Anlauf erhört. Vermutlich hätte sich diese Rechtsgrundlage schon im ersten Entwurf wieder gefunden, wenn man frühzeitig mit uns gesprochen hätte.
Aus Fehlern lernen die Rot-Rot-Grünen Innenpolitiker scheinbar dennoch nicht. Plötzlich finden sich im neuen Entwurf völlig praxisfremde und stark einschränkende Regelungen zum Schusswaffengebrauch gegen flüchtende Verbrecher. In der Sondersitzung der Innendeputation Ende Oktober appellierte der GdP Landesvorsitzende deshalb dringend an alle Verantwortlichen, diese wenig hilfreiche Regelung bis zur entscheidenden Bürgerschaftssitzung am 18.11. nochmals zu überdenken.
Bestimmungen übereilt in den Entwurf zu übernehmen und sie dann erst mal bis zum September 2021 auszusetzen, kann jedenfalls nicht die Lösung sein. So geschehen nun bei den schwer umzusetzenden und viel zu umfangreichen Regelungen zum Datenschutz und zu den unsäglichen Kontrollquittungen anlässlich von Identitätsfeststellungen. Linke Innenpolitiker mögen das ganz nett finden, der Polizei erschweren sie aber mit einer solchen eher symbolträchtigen Klientel-Regelung die Arbeit unnötig.
So wurde die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bereitschaftspolizei im Einzeldienst wieder aus dem Gesetzestext genommen. Ein Erfolg, der an unserer grundsätzlichen Ablehnung nichts ändert. Unsere stetige Forderung nach einem rechtlich möglichen Einsatz der Bodycam in Wohnungen wurde nun auch im zweiten Anlauf erhört. Vermutlich hätte sich diese Rechtsgrundlage schon im ersten Entwurf wieder gefunden, wenn man frühzeitig mit uns gesprochen hätte.
Aus Fehlern lernen die Rot-Rot-Grünen Innenpolitiker scheinbar dennoch nicht. Plötzlich finden sich im neuen Entwurf völlig praxisfremde und stark einschränkende Regelungen zum Schusswaffengebrauch gegen flüchtende Verbrecher. In der Sondersitzung der Innendeputation Ende Oktober appellierte der GdP Landesvorsitzende deshalb dringend an alle Verantwortlichen, diese wenig hilfreiche Regelung bis zur entscheidenden Bürgerschaftssitzung am 18.11. nochmals zu überdenken.
Bestimmungen übereilt in den Entwurf zu übernehmen und sie dann erst mal bis zum September 2021 auszusetzen, kann jedenfalls nicht die Lösung sein. So geschehen nun bei den schwer umzusetzenden und viel zu umfangreichen Regelungen zum Datenschutz und zu den unsäglichen Kontrollquittungen anlässlich von Identitätsfeststellungen. Linke Innenpolitiker mögen das ganz nett finden, der Polizei erschweren sie aber mit einer solchen eher symbolträchtigen Klientel-Regelung die Arbeit unnötig.