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GdP Erfolg: Zuverlässigkeitsüberprüfung gekippt

Neues Polizeigesetz schenkt weiter kein Vertrauen und wenig Hilfe

Bremen.

Die regelmäßige anlasslose Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Land Bremen war Teil des ersten Gesetzesentwurfs zum Bremischen Polizeigesetz. Die Gesinnungsschnüffelei und Datenrecherche, die spätestens alle 7 Jahre zur Bewertung der charakterlichen Eignung stattfinden sollte, wurde von uns als GdP besonders massiv kritisiert. Es gab von euch reichlich Argumente dagegen. Den politisch Verantwortlichen wurde deutlich gemacht, dass die GdP den Paragrafen schlussendlich verfassungsrechtlich überprüfen lassen wird. Dass die ursprünglich geplante Regelung einer solchen Überprüfung nicht standhalten und sehr viel Personal verschlingen wird, ist den Koalitionären offenbar zwischenzeitlich klar geworden. Auf den entsprechenden Passus im Beamtengesetz wurde verzichtet. Im überarbeiteten Entwurf zum BremPolG findet sich zwar immer noch die Möglichkeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch müssen nun konkrete Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der jeweiligen Verfassungstreue begründen. Welche Tatsachen das in einem Staat, der es nicht schafft, die NPD als verfassungswidrig zu definieren sein sollen, muss wohl noch geklärt werden. Das in der Regelung normierte tiefe Misstrauen gegen die Polizei findet sich auch in der überarbeiteten Gesetzesnovelle. Denn auch die neue Form des „Verfassungs-TüV“ gilt ausschließlich für Beamte und Beamtinnen der Polizeien im Land Bremen. Anderen verbeamteten Beschäftigten schenkt man mehr Vertrauen.

Auch an weiteren Stellen des Neuentwurfs zum Polizeigesetz konnte die GdP Veränderungen bewirken.
So wurde die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bereitschaftspolizei im Einzeldienst wieder aus dem Gesetzestext genommen. Ein Erfolg, der an unserer grundsätzlichen Ablehnung nichts ändert. Unsere stetige Forderung nach einem rechtlich möglichen Einsatz der Bodycam in Wohnungen wurde nun auch im zweiten Anlauf erhört. Vermutlich hätte sich diese Rechtsgrundlage schon im ersten Entwurf wieder gefunden, wenn man frühzeitig mit uns gesprochen hätte.

Aus Fehlern lernen die Rot-Rot-Grünen Innenpolitiker scheinbar dennoch nicht. Plötzlich finden sich im neuen Entwurf völlig praxisfremde und stark einschränkende Regelungen zum Schusswaffengebrauch gegen flüchtende Verbrecher. In der Sondersitzung der Innendeputation Ende Oktober appellierte der GdP Landesvorsitzende deshalb dringend an alle Verantwortlichen, diese wenig hilfreiche Regelung bis zur entscheidenden Bürgerschaftssitzung am 18.11. nochmals zu überdenken.

Bestimmungen übereilt in den Entwurf zu übernehmen und sie dann erst mal bis zum September 2021 auszusetzen, kann jedenfalls nicht die Lösung sein. So geschehen nun bei den schwer umzusetzenden und viel zu umfangreichen Regelungen zum Datenschutz und zu den unsäglichen Kontrollquittungen anlässlich von Identitätsfeststellungen. Linke Innenpolitiker mögen das ganz nett finden, der Polizei erschweren sie aber mit einer solchen eher symbolträchtigen Klientel-Regelung die Arbeit unnötig.
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