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Weihnachtsgeld für alle

Und wieder steht der Tag der Ungerechtigkeit vor der Tür

Kundgebung des DGB

Bremen.

Wie in jedem Jahr hatte der DGB zur Kundgebung vor dem Haus des Reichs aufgerufen. Traditionell wurde dem Finanzsenator, bzw. seinem Vertreter, ein etwas verkümmerter Weihnachtsbaum überreicht. Damit verbunden waren aber die Wünsche des DGB, sowie von ver.di, der GEW und der GdP, das Weihnachtsgeld wieder für alle Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu zahlen. Für die Gewerkschaft der Polizei nahmen die Senioren an der Kundgebung teil. Ihr Vertreter im geschäftsführenden Landesvorstand, Heinfried Keithahn, stellte die Forderungen im Detail vor.

Seit 13 Jahren kann Bremen die Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten selbst regeln. Und gleich zu Beginn wurde das Weihnachtsgeld reduziert und für Anwärter, Beamte ab der Besoldungsgruppe A12 und Versorgungsempfänger vollständig gestrichen. Es wäre ja vielleicht noch verständlich gewesen, wenn man Besoldungsordnungen unterschiedlich behandelt hätte, doch eine unterschiedliche Behandlung der Beamten in ein- und derselben Besoldungsordnung ist falsch und höchst ungerecht. Es ist höchste Zeit, das Weihnachtsgeld an alle Beamtinnen und Versorgungsempfänger zu zahlen.

Ob die Streichung des Weihnachtsgeldes überhaupt rechtlich einwandfrei ist, prüft immer noch das Bundesverfassungsgericht. Im Tarifbereich besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn es zuvor mindestens drei Jahre in gleicher Höhe ausgezahlt wurde. Das Ganze nennt man betriebliche Übung. Doch ist man Dienstherr geht die Streichung ganz einfach. Gesetzesänderung fertigen, von der Bürgerschaft beschließen lassen und fertig. Ist man dagegen Arbeitgeber, muss man sich an Tarifverträge halten und dann ist Weihnachtsgeld zu zahlen, auch heute noch. Im Anwendungsbereich des TV-L sind dies zwischen 35 und 95 % eines Monatsgehaltes.

Es ist auch höchste Zeit, mit der Mär aufzuräumen, Rentner und Rentnerinnen bekämen kein Weihnachtsgeld. Diese Behauptung ist falsch, weil das während der Arbeitsphase gezahlte Weihnachtsgeld die Rente automatisch Monat für Monat erhöht, also eine Fernwirkung erzielt.

Beamte dürfen nicht streiken und Dienstherrn sind vermeintlich in einer komfortablen Situation. Und für die anwesenden Versorgungsempfänger hat das Streikrecht ohnehin keine Relevanz mehr. Aber die Kolleginnen und Kollegen sind auch im Ruhestand noch vernetzt und Mitglieder der Gewerkschaften. Das Recht, seine Interessen wirkungsvoll durchzusetzen, endet nicht mit dem Ruhestand.

In den nächsten Jahren wird Bremen den Bedarf an Beamten kaum noch decken können. Bund und Länder befinden sich bereits in einem erbitterten Wettstreit, erhöhen hier die Zulagen, dort die Anwärterbezüge, dort das Grundgehalt. Die Polizeizulage wird angehoben und wieder ruhegehaltfähig. Auch Bremen hat gehandelt und zahlt seit 2017 Anwärterinnen und Anwärtern bis A 11 wieder Weihnachtsgeld. Doch das reicht nicht. Leistung muss sich lohnen.

Versorgungsempfänger können hier einsetzen. Wer glaubt, mit Versprechungen die Jugend von heute in den öffentlichen Dienst zu ziehen, muss sich an den falschen Versprechungen der Vergangenheit messen lassen.
Man muss die Geschichte nicht ruhen lassen, sondern man kann den Umgang mit Beamten detailliert beschreiben. Das würde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bremen sicherlich nicht fördern.
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Die Forderung ist klar: Weihnachtsgeld an alle Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, mindestens in Höhe des TV-L.
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