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Keine Widersprüche gegen Besoldung 2018

Wiesbaden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie bereits im letzten Jahr kursieren auch jetzt zum Jahresende wieder Musterwidersprüche anderer Gewerkschaften gegen die Beamtenbesoldung in Hessen. Darin werden die Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, rückwirkend für das Jahr 2018 Ansprüche aufgrund eventueller Unteralimentation wegen der Nullrunde in 2015 und dem Lohndiktat von 1% 2016 bis 2017, geltend zu machen. In dieser Sache betreiben wir mit GdP Rechtsschutz vor allen 5 Verwaltungsgerichten in Hessen Klagen. Beim Verwaltungsgericht Frankfurt sind wir in 1. Instanz gescheitert. Dieses Verfahren liegt nun zur Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Wann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist, kann derzeit nicht gesagt werden. Sollten wir mit einer unserer Klagen erfolgreich sein und das Gericht eine nicht verfassungsgemäße Besoldung feststellen, so haben wir erneut, auch für das Jahr 2018, die schriftliche Zusage des Innenministers, dass auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Rechtsansprüchen verzichtet wird.

Auszug aus dem Brief unseres Innenministers:

„Gerne folge ich lhrem Wunsch und darf lhnen nochmals versichern, dass die Erklärung
des Landes Hessen vom 5. Dezember 2016, für das Besoldungsjahr 2016 auf die Einrede
der zeitnahen Geltendmachung von Rechtsansprüchen zu verzichten, weiterhin und auch
über den 31. Dezember 2018 hinaus Geltung behalten soll. Falls das Bundesverfassungsgericht
im Rahmen eines der anhängigen Musterstreitverfahren tatsächlich wider
Erwarten feststellen sollte, dass die Besoldung 2016 in Hessen einen strukturellen Fehler
enthält, der zur Verfassungswidrigkeit führt, und es dem hessischen Gesetzgeber aufgibt,
diesen Fehler zu beheben, dann wird sich diese ,,Reparatur" auf den gesamten erforderlichen
Zeitraum erstrecken, wenn nötig, auch über das Jahr 2016 hinaus.“

Wir sehen daher keine Veranlassung zu Widersprüchen gegen die Besoldung des Jahres 2018 aufzurufen.

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