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Besoldungsanpassungsgesetz - Aktuelle Entwicklung aus dem Landtag

GdP-Proteste zeigen ersten Teilerfolg

Wiesbaden.

Die Proteste der GdP an den Informationsständen der großen Städte und insbesondere die mündliche Anhörung am 17. August 2011 im Innenausschuss sind nicht ohne Wirkung an den Parlamentariern vorbei gegangen. Heute brachte die Landesregierung einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzesentwurf ein, der vorsieht, die Einmalzahlung für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 in Höhe von 360 Euro zu zahlen (Anwärter 120 Euro). Ansonsten soll es bei der verzögerten linearen Anpassung der Bezüge bleiben, so die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP während einer Pressekonferenz im Hessischen Landtag.
Die hessische GdP möchte keine gespaltene Polizei im Lande Hessen. Wertschätzung sieht anders aus, auch die Kolleginnen und Kollegen ab der Besoldungsgruppe A 12 haben ein Anrecht auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Dies trifft auch die Versorgungsempfänger zu, die zusätzlich ab Oktober 2012 anstelle von 4,17% nur noch 2,66% der Jahressonderzahlung erhalten sollen.
Die derzeitige Entwicklung ist als Teilerfolg zu werten, wir werden den gewerkschaftlichen Druck aufrecht erhalten.

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