Zum Inhalt wechseln

Aktuelle rechtliche Entwicklungen im Tarif- und Beamtenbereich

Informationen zur Entscheidung des LAG Frankfurt zu Höhergruppierungen Wachpolizei

Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt hat am 13. September 2016 im Berufungsverfahren entschieden, dass das Land Hessen drei Wachpolizisten ein höheres Gehalt zu zahlen hat, weil diesen eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) zusteht.
      Die Kläger versehen ihren Dienst im Polizeipräsidium Westhessen. Sie werden u.a. im Objektschutz und in der Liegenschaftssicherung eingesetzt.

      Die Entscheidungen sind in den Einzelfällen unterschiedlich, da in den Verfahren durch die Kläger verschiedene Anträge gestellt wurden, die nicht alle erfolgreich waren.

      Für das Land Hessen ist die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen worden.

      Beim LAG sind weitere Berufungsverhandlungen zur Eingruppierung von Wachpolizisten und Angestellten mit Ordnungsaufgaben in anderen Kammern angesetzt. Die heute durch das Gericht getroffenen Entscheidungen sind daher nur bedingt auf andere Klageverfahren übertragbar.

      Die GdP Hessen und Personalratsvertreter der GdP waren sowohl im Vorfeld bei den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, als auch bei dieser Berufungsinstanz persönlich anwesend.

      Das Land Hessen (der Innenminister) steht nun vor der Entscheidung, die Rechtsprechung des LAG zu akzeptieren, oder den weiteren Berufungsweg zum BAG nach Erfurt zu wählen.

      Über die weiteren Entscheidungen des LAG und des Landes Hessen werden wir euch auf dem Laufenden halten.

      Wir haben unsere klagenden Mitglieder im Rahmen des GdP-Rechtsschutzes sehr eng begleitet und werden auch weiterhin, notfalls auch durch die letzte Instanz nach Erfurt, an ihrer Seite stehen.

      Download des Flugblatts der GdP Hessen

Informationen zum Besoldungsdiktat und Dienstaltersstufen

Altersdiskriminierung durch Dienstaltersstufen

Leider gibt es derzeit noch keine abschließende Rechtsprechung zur seit 2011 anhängigen Problematik.

Zur Erinnerung, wir haben unsere Mitglieder 2012 aufgerufen, Anträge auf Ausgleichszahlungen aufgrund der europarechtswidrigen Besoldung nach Lebensalter zu stellen.

Alle gestellten Anträge wurden beschieden und ruhend gestellt, bis es in Hessen eine höchstrichterliche Entscheidung gibt. Die Verwaltungsgerichte und auch der VGH in Kassel haben sich mit den anhängigen Klagen zur A- und R-Besoldung befasst und den Klägern auch Recht zugesprochen.

Das Land Hessen hat jedoch diese Rechtsprechung nicht anerkannt und sich entschieden, alle weiteren Instanzen zu bemühen. Mitte 2016 gab es dann 2 Entscheidungen des VGH, die wiederum zugunsten der Kläger ausgingen. Auch hier hat das Land die Berufung eingelegt, so dass nun das Bundesverwaltungsgericht sich damit befassen muss.

Über eine Entscheidung werden wir euch auf dem Laufenden halten.

Klage gegen das Besoldungsdiktat

Die Thematik setzen wir als bekannt voraus.

Am 20. Mai 2016 haben wir euch mitgeteilt, dass wir die Gießener Rechtsanwaltskanzlei Greilich, Hirschmann, Benedum & Collegen beauftragt haben, das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung zuzuleiten. Hierfür haben stellvertretend einige Mitglieder der GdP bei der Hessischen Bezügestelle Widerspruch gegen ihre Besoldung aus dem Monat August eingelegt.

Diese Bescheide sind dann Grundlage, den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten zu eröffnen, der Voraussetzung für eine verfassungsrechtliche Prüfung ist.

Auch hier geben wir euch zeitnah Informationen, wenn es aktuelle Entwicklungen gibt.

Download des Flugblatts der GdP

This link is for the Robots and should not be seen.